ggf. weitere Namenszusätze
Zustelladresse des Antragstellers
Verwendungsnachweis für Vorhaben
der Richtlinie Natürliches Erbe - NE/2014 und der Förderrichtlinie Natürliches Erbe - NE/2023 - Fördergegenstand D.1
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Referat 58
Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden
3. Ausgaben - Ausgabenübersicht
Einzelposition gemäß
Zuwendungs-/Änderungsbescheid
Ausgaben je Einzelposition
(EUR)
4.1 Zuwendung (einschließlich ggf. noch nicht ausgezahlter Schlusszahlung)
Maßnahmen lt. Zuwendungsbescheid
(einschließlich Änderungsbescheiden)
Stellen Sie die durchgeführten Maßnahmen dar und erläutern Sie die Ergebnisse.
Bei Bedarf gesonderte Anlage beifügen.
Ich/wir erkläre/n, dass
- die Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides (einschließlich Änderungsbescheide) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-GK Stand:13. Juni 2019) eingehalten sowie die erteilten Auflagen erfüllt wurden.
- im Fall der Anteilsfinanzierung die Angaben in der/den Belegliste/n mit den Belegen übereinstimmen und sachlich sowie rechnerisch richtig sind.
- im Fall der Festbetragsfinanzierung die Durchführung des Vorhaben dem angegebenen Stand entspricht und keine zusätzlichen Zuwendungen öffentlicher oder privater Dritter für die Umsetzung des Teilvorhabens in Anspruch genommen werden.
- die geltend gemachten Ausgaben für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig waren.
- die für die Durchführung des Vorhabens/ der Teilvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen der Bewilligungsbehörde vorgelegt wurden und
- die Vorgaben aus den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen eingehalten wurden .
- im Fall der Förderung von Personalausgaben, keine Änderungen zu den der Bewilligungsbehörde vorgelegten geltenden Arbeitsverträgen (einschl. ggf. vorgelegter Einstufungsnachweise) oder vergleichbaren Verträgen eingetreten sind, die Leistungen im Rahmen der Arbeitsverhältnisse für das Vorhaben erbracht wurden und die Entlohnung der Arbeitnehmer den geltenden Arbeitsverträgen entspricht.
- die Angaben in diesem Verwendungsnachweis/ Zwischenverwendungsnachweis entsprechen den Tatsachen und stimmen mit den Geschäftsbüchern und Belegen überein.
- für die abgerechneten Ausgaben und Leistungen keine förderschädlichen Zuwendungen von anderen Stellen erhielt.
6. Erklärungen / Verpflichtungen:
4.2 sonstige Finanzierungsmittel
sonstige Finanzierungsmittel
Spenden/Zuwendungen anderer Stellen
Einnahmen aus dem Vorhaben
Summe der sonstigen Finanzierungsmittel
Gesamtsumme Finanzierungsmittel
Dem Verwendungsnachweis sind folgende Anlagen beigefügt (zutreffendes ankreuzen):
5. Anlagen zum Verwendungsnachweis
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Mir/uns ist bekannt, dass
- die in diesem Verwendungsnachweis genannten Tatsachen, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen fallen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 StGB.
Subventionserhebliche Tatsachen in diesem Verwendungsnachweis sind:
- Angaben zu Name, Anschrift und Kontodaten des Begünstigten,
- Angaben zu den nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben und dem beantragten Auszahlungsbetrag,
- Angaben zum Stand der Umsetzung des Vorhabens (einschließlich Fotonachweise),
- Angaben aus den Beleglisten zum Datum des Auftrags, Datum und Höhe der Rechnung, Bezahldatum und tatsächlich gezahltem Betrag sowie zur Mehrwertsteuer und den förderfähigen Ausgaben,
- Angaben zu abgerechneten Personalstunden sowie den zugrunde liegenden Arbeitsverträgen oder vergleichbaren Verträgen,
- Angaben zu erbrachten unentgeltlichen Arbeitsleistungen,
- Angaben zu den erbrachten Einheiten bei Vorhaben der Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten
- Angaben zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen,
- Angaben in Zwischenberichten, Schlussberichten oder Sachberichten,
- tatsächliche Angaben zu Änderungen bzw. Abweichungen zum bewilligten Vorhaben,
- tatsächliche Angaben zur zweckentsprechenden Verwendung,
- Angaben zur steuerrechtlichen Stellung,
- Angaben zu erhaltenen oder zusätzlichen oder erhöhten Deckungsmitteln,
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren,
- die Einhaltung der Zweckbindungsfrist,
- die Erklärungen aus diesem Antrag
o zur Richtigkeit der Belege und Zahlungsnachweise
o zur Einhaltung der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides
o zur Vorlage erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
- die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.
Ich/Wir erkläre/n dass
- ich/wir alle Nachweise (z. B. Bescheide anderer Behörden) über den Erhalt und die Höhe sonstiger Deckungsmittel beigefügt habe.
- mir/uns bekannt ist, dass auch alle später hinzutretenden Mittel Dritter der Bewilligungsbehörde mitzuteilen sind.
- die Vorhaben/Teilvorhaben, wie im Bewilligungsbescheid bewilligt, vollständig durchgeführt wurden.