Mehrausgaben resultierend aus dem verlängerten Transportweg für Schweine zu Schlachthöfen
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Fbl. FRL ASP/2023 Anlage 2 zum Antrag
Stand: 15.05.2024
Anlage 2 zum Antrag nach FRL ASP/2023
Ich beantrage Mehrausgaben, resultierend aus dem verlängerten Transportweg für Schweine zu Schlachthöfen, die im Rahmen eines Benennungsverfahrens gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594    Schweine aus der Sperrzone II schlachten, im Vergleich zu dem vor Ausweisung der Sperrzone durch die Landesdirektion Sachsen genutzten Schlachthof.










(Angaben zur beantragten Förderung einschließlich Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis)
Ich erkläre verbindlich, dass
die beantragten Mehrausgaben aus dem verlängerten Transportweg für Schweine zu Schlachthöfen, auf der Grundlage von Artikel 44 Absatz 1 Durch-
führungsverordnung (EU) 2023/594     benannte Betriebe, im Vergleich zu dem vor der behördlichen Ausweisung der Sperrzone II genutzten Schlachthof resultieren und











alle für die Anwendung dieses Fördergegenstandes erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Amtstierärztliche Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schweinen aus der Sperrzone II) vorliegen und dem Förderantrag beigefügt sind.







  Zu fördernde Betriebsstätte des beantragten Fördergegenstandes
(bei mehreren Betriebsstätten bitte die nachfolgenden Angaben auf einem gesonderten Blatt vermerken)
Bezeichnung des Standortes
276
BNR 15 bzw. Registriernummer nach § 26 ViehVerkV
3, 4
Anschrift des Standortes
1
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 (ABl. L 79 vom 17.3.2023, S. 65), in der jeweils geltenden Fassung




2
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 (ABl. L 79 vom 17.3.2023, S. 65), in der jeweils geltenden Fassung



3
Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) i. d. F. d. Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S.1170), in der jeweils geltenden Fassung


4
15stellige Registriernummer nach § 26 ViehVerkV (incl. 3 Stellen für die Kennung 276 - Deutschland)



1
2
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Stand: 15.05.2024
Anlage 2 zum Antrag nach FRL ASP/2023
Anschrift
vor Errichtung
der Sperrzone
genutzter
Schlachthof
aufgrund ASP
genutzter
Schlachthof
Bezeichnung
Entfernung zur Betriebsstätte
(Angabe: nur ganze km)
verlängerter Transportweg aufgrund ASP
(=Mehr-km)
Nachweis bisher genutzter Schlachthof
(z. B. Rechnungskopie)
Nachweis der Entfernung
(z. B. Ausdruck Routenplaner)
Nachweis der Entfernung
(z. B. Ausdruck Routenplaner)
Angaben zu genutzten Schlachthöfen
(bei mehreren bisher oder neu genutzten Schlachthöfen bitte die nachfolgenden Angaben auf einem gesonderten Blatt vermerken)
5
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 (ABl. L 79 vom 17.3.2023, S. 65), in der jeweils geltenden Fassung




6
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 (ABl. L 79 vom 17.3.2023, S. 65), in der jeweils geltenden Fassung



Ich erkläre verbindlich, dass
vor Ausweisung der Sperrzone durch die Landesdirektion Sachsen der vorstehend angegebene bisherige Schlachthof von mir genutzt wurde.







der vor Ausweisung der Sperrzone II durch die Landesdirektion Sachsen von mir genutzte Schlachthof zum Zeitpunkt des Transportes nicht gemäß Artikel 44 Nummer 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/594     als Betrieb für die Schlachtung benannt ist bzw. benannt ist, aber entsprechend dem beigefügten Nachweis nicht über die für die Schlachtung meiner Tiere erforderlichen Kapazitäten verfügt.








5
der Transport aus der Sperrzone II zum nächstgelegenen Schlachthof erfolgte, der gemäß Artikel 44 Nummer 1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/594
als Betrieb für die Schlachtung benannt ist.









6
Ich beantrage die Förderung nachfolgender Ausgaben und hierfür eine Zuwendung (Zuschuss)
- als Festbetragsfinanzierung
- in Höhe von 3,40 Euro je zusätzlich gefahrenem Kilometer gegenüber einem Transport zu dem vor Ausweisung der Sperrzone genutzten Schlachthof
- maximal jedoch 1.600 Euro je Transport,
- die Auszahlung dieser Zuwendung und
- weise gleichzeitig die Verwendung der Zuwendung nach.









mindestens jeweils 130 Mastschweine oder 50 Sauen umfasst und je Transport der entsprechende Nachweis beigefügt ist.






von weniger als 130 Mastschweine oder 50 Sauen als Restmenge aufgrund der Betriebsaufgabe erfolgte und der entsprechende Nachweis beigegefügt ist.







Ich erkläre verbindlich, dass der Transport
Hinweise:
Als eine Transporteinheit im Sinne der FRL ASP/2023 gilt ein Fahrzeug ggf. auch mit Hänger. Ein Auftrag (bzw. eine Rechnung) zum Tiertransport kann somit auch mehrere förderfähige Transporteinheiten umfassen. Dabei ist jede Transporteinheit für sich förderfähig.
obligatorische Nachweise
sind beigefügt






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Rechnungsaussteller
Leistungs-
zeitraum
Zahlungs-
datum
lfd. Nr.
der
Trans-
portein-
heit
Rechnungs-
datum
beantragte Zuwendung und beantragte Auszahlung
Auftrags-
datum
Rechnungs-
nummer
transportierte
Schweine

a) Mastschweine
b) Zuchtsauen
beantragter Betrag
Mehr-km x 3,40 EUR

(EUR)
Die Belege (Aufträge, bezahlte Rechnungen einschließlich Zahlungsnachweise) zu den Transporten sind beigefügt.












  Sachbericht zu den beantragten Mehrausgaben für verlängerte Transportwege
Bitte in der nachstehenden Tabelle die Angaben für jeweils eine Transporteinheit angeben.









Mehr-km
(Angabe:
nur ganze km)
b)
a)
b)
a)
b)
a)
b)
a)
b)
a)
b)
a)
Die Maßnahme wurde wie beantragt und unter Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen durchgeführt.










  Allgemeine Hinweise
Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Antragstellenden, Rechnungsgegenstand und -datum sowie den Zahlungsbeweis. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (zum Beispiel Projektnummer) enthalten.
Aus den vorzulegenden Unterlagen müssen das Datum der jeweiligen Auftragsvergabe und der Leistungszeitraum ersichtlich sein. Sofern dem nicht so ist, sind adäquate Unterlagen (z. B. Auftragsbestätigungen, Verträge) zusätzlich einzureichen.
Auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)      wird verwiesen.









7
7
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Anlage 2 der VwV zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 226), in der jeweils geltenden Fassung



Datum
Ort
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Stand: 15.05.2024
Anlage 2 zum Antrag nach FRL ASP/2023
  Abschließende Erklärungen
Dieser Anlage und dem Antrag auf Förderung einschließlich Verwendungsnachweis sind beigefügt:
die bezahlten Originalrechnungen und die Zahlungsnachweise oder gleichwertige Buchungsbelege,
die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen sowie sonstige Nachweise,
die entsprechenden Ausdrucke, sofern Belege nur in elektronischer Form vorliegen.  









rechtsverbindliche Unterschrift
Stempel
(sofern vorhanden)
Ich versichere, dass
die Angaben vollständig sind und nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und abgegeben wurden,
die Ausgaben im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben angefallen sind und notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist,
die Angaben mit den Unterlagen, Büchern und Belegen meines Unternehmens übereinstimmen und
die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts der Belege gewährleistet ist.