Anlage zum Förderantrag vom:
Beschreibung des Vorhabens
1.1 Tätigkeitsbereich der operationellen Gruppe
1.2 Titel des innovativen Vorhabens (Kurzbezeichnung)
1.3 Geplante Projektlaufzeit
Wird von der Behörde ausgefüllt.
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit wird mit dem jeweiligen Aufruf festgelegt. Diese beschreibt den notwendigen Zeitraum zur tatsächlichen Durchführung des Fördervorhabens inklusive der Abgabe des letzten Auszahlungsantrages (entspricht beantragtem Durchführungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum hingegen schließt die Zeit vom Antragseingang bis zum Beginn des beantragten Durchführungszeitraumes mit ein.
Sofern die OG nicht Antragsteller für das Pilotprojek ist, muss diese Anlage sowohl von allen OG-Mitgliedern als auch vom Antragsteller unterschrieben abgegeben werden.
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
4.2 Geplanter Arbeits- und Lösungsweg
4.3 Arbeitsbeiträge der einzelnen Mitglieder der operationellen Gruppe, bitte konkret für jedes Mitglied aufführen.
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
4.4 Beschreibung der Zusammenarbeit innerhalb der operationellen Gruppe sowie der Verfahren zur
Sicherstellung der Transparenz ihrer Tätigkeit und ihrer Entscheidungsfindung sowie zur
Vermeidung von Interessenkonflikten
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
4.5 Tabellarischer Zeit- und Arbeitsplan mit definierten Meilensteinen
(chronologisch und konkret für jedes Mitglied)
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
Hinweis: Bitte den geplanten Arbeits- und Lösungsweg als logische Abfolge einzelner Arbeitsschritte bis zur Zielerreichung darstellen. Dabei sind überprüfbare Meilensteine (Zwischenergebnisse) festzulegen, die später eine Kontrolle der planmäßigen Projektbearbeitung ermöglichen. Die abrechnungsbaren Meilensteine sind besonders hervorzuheben.
4.6. einbezogenes Personal (Erstellung einer Liste des eingesetzten Personals)
* vgl. Erläuterungen abrufbar unter
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
6.1. Nutzung der erwarteten Ergebnisse in der Praxis
6.2. Konzept zur Verbreitung der Projektergebnisse
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
Förderung eines ressourceneffizienten, wirtschaftlich lebensfähigen, produktiven, wettbewerbsfähigen, emissionsarmen, klimafreundlichen und -resistenten Agrar- und Forstsektors mit einem Hinarbeiten auf agrarökologische Produktionssysteme, der in Harmonie mit den wesentlichen natürlichen Ressourcen funktioniert, von denen die Land- und Forstwirtschaft abhängt
Beitrag zu einer sicheren, stetigen und nachhaltigen Versorgung mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Biomaterialien, was sowohl bestehende als auch neue Produkte betrifft
Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen
Brückenschlag zwischen Spitzenforschung und -technologie sowie den Landwirten, Waldbewirtschaftern, ländlichen Gemeinden, Unternehmen, NRO und Beratungsdiensten
Ziel der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"
Die Ziele der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" sind in Art. 55 (1) der Verordnung
(EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER-Verordnung) festgelegt.
B: zu den Zielen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“:
Leistet das innovative Projekt einen Beitrag zu den folgenden Zielen der EIP?
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP