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Stand: 05/2019
Anlage GP
  Antragsteller
Name:
PLZ, Ort:
   Ident-Nr.:
Anlage zum Förderantrag vom:
 1. Vorhabensübersicht
Beschreibung des Vorhabens
1.1 Tätigkeitsbereich der operationellen Gruppe
1.2 Titel des innovativen Vorhabens (Kurzbezeichnung)
1.3 Geplante Projektlaufzeit
Beginn:
Ende:
 2. Problembeschreibung
Wird von der Behörde ausgefüllt.
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Datum:
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit wird mit dem jeweiligen Aufruf festgelegt. Diese beschreibt den notwendigen Zeitraum zur tatsächlichen Durchführung des Fördervorhabens inklusive der Abgabe des letzten Auszahlungsantrages (entspricht beantragtem Durchführungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum hingegen schließt die Zeit vom Antragseingang bis zum Beginn des beantragten Durchführungszeitraumes mit ein.








Sofern die OG nicht Antragsteller für das Pilotprojek ist, muss diese Anlage sowohl von allen OG-Mitgliedern als auch vom Antragsteller unterschrieben abgegeben werden.
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 3. Zielformulierung
 4. Arbeitsplan
4.1 Methodenbeschreibung
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
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4.2 Geplanter Arbeits- und Lösungsweg
4.3 Arbeitsbeiträge der einzelnen Mitglieder der operationellen Gruppe, bitte konkret für jedes Mitglied aufführen.
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
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4.4   Beschreibung der Zusammenarbeit innerhalb der operationellen Gruppe sowie der Verfahren zur
        Sicherstellung der Transparenz ihrer Tätigkeit und ihrer Entscheidungsfindung sowie zur
        Vermeidung von Interessenkonflikten
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
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4.5 Tabellarischer Zeit- und Arbeitsplan mit definierten Meilensteinen
(chronologisch und konkret für jedes Mitglied)
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
Hinweis: Bitte den geplanten Arbeits- und Lösungsweg als logische Abfolge einzelner Arbeitsschritte bis zur Zielerreichung darstellen. Dabei sind überprüfbare Meilensteine  (Zwischenergebnisse) festzulegen, die später eine Kontrolle der planmäßigen Projektbearbeitung ermöglichen. Die abrechnungsbaren Meilensteine sind besonders hervorzuheben.
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Name, Vorname
Abschluss
als
Jahr
Anzahl
Stunden/Monate
Konditionen
Aufgaben
Leistungs-
gruppe *
4.6. einbezogenes Personal (Erstellung einer Liste des eingesetzten Personals)
* vgl. Erläuterungen abrufbar unter

 

Stunden-/
Monatssatz
Teilzeit-
faktor
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 5. Erwartete Ergebnisse
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Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
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6.1. Nutzung der erwarteten Ergebnisse in der Praxis
6.2. Konzept zur Verbreitung der Projektergebnisse
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 6. Verwertungsplan
Bei Bedarf ist ein gesondertes Blatt als Anlage beizufügen.
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
 7. Beitrag des Projektes zu …
A:  den Prioritäten der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Leistet das Projekt einen Beitrag zu den folgenden Prioritäten der EU?
Ja
Nein
Begründung
Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land-
und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen
Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
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5.
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Die Prioritäten der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums sind in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

vom 17.12.2013 (ELER-Verordnung) festgelegt.

Genereller Hinweis: Zutreffendes bitte ankreuzen. Falls „Ja“ angekreuzt wurde, bitte begründen.
Priorität der EU für die Entwicklung des Ländlichen Raums

Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
2
2
Ja
Nein
Förderung eines ressourceneffizienten, wirtschaftlich lebensfähigen, produktiven, wettbewerbsfähigen, emissionsarmen, klimafreundlichen und -resistenten Agrar- und Forstsektors mit einem Hinarbeiten auf agrarökologische Produktionssysteme, der in Harmonie mit den wesentlichen natürlichen Ressourcen funktioniert, von denen die Land- und Forstwirtschaft abhängt
Beitrag zu einer sicheren, stetigen und nachhaltigen Versorgung mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Biomaterialien, was sowohl bestehende als auch neue Produkte betrifft
Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen
Brückenschlag zwischen Spitzenforschung und -technologie sowie den Landwirten, Waldbewirtschaftern, ländlichen Gemeinden, Unternehmen, NRO und Beratungsdiensten
Begründung
2.
1.
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4.
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Ziel der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"

Die Ziele der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" sind in Art. 55 (1) der Verordnung

(EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER-Verordnung) festgelegt.

B:   zu den Zielen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“:
Leistet das innovative Projekt einen Beitrag zu den folgenden Zielen der EIP?
Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
3
3
C:   zu den in der SWOT-Analyse festgestellten Bedarfen:
Leistet das innovative Projekt einen Beitrag zu den folgenden in der SWOT-Analyse festgestellten Bedarfen?
Ja
Nein
Begründung
Verbesserung des ökologischen oder chemischen
Zustandes von Grund- oder Oberflächenwasserkörpern
Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
Senkung der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft
Steigerung der Nutzungsdauer von Milchrindern
Verbesserung des Risikomanagements in
landwirtschaftlichen Betrieben
Steigerung der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft
Verbesserung des Wassermanagements
Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Flächen
Erhöhung der Anzahl von Lebensmitteln mit geographischen und geschützten Ursprungsbezeichnungen
Verbesserung der Uferbepflanzung an kleinen Gewässern
Minderung der Bodenerosion
Erhöhung des Artenreichtums auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen
Verringerung des Energieverbrauchs in Gartenbau,
Masttierhaltung und Milchkühlung
Sonstiges
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Siehe EPLR 2014 - 2020, Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen, Kap. 4.

In der SWOT-Analyse festgestellter Bedarf

Richtlinie LIW/2014, Teil EIP
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