Antrag für Einzelunternehmen
auf Gewährung einer Zuwendung für die Teilnahme an Messen, Märkten, Ausstellungen und Produktpräsentationen
vollständiger Name/Geschäftsname
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (Förderrichtlinie Absatzförderung - FRL AbsLE/2019) in der aktuellen Fassung
(Sofern nichts anderes vermerkt ist, sind im Antrag die entsprechenden Felder auszufüllen bzw. anzukreuzen. Ausgabe- und Finanzierungsmittel sind auf volle Euro zu runden; Zuwendungen sind auf volle Euro abzurunden.)
Der Antrag mit den zugehörigen Anlagen ist schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Elemente möglich ist.
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Leiters/Vorsitzenden
Projektleiter/Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
Ident-Nr.: ________________________
(wird von der Behörde ausgefüllt)
Name des Vertretungsbefugten
ggf. Nachweis der Vertretungsbefugnis beifügen
E-Mail des Projektleiters/Ansprechpartners
Die Betriebsnummer wird durch die zuständige Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einmalig vergeben. Sofern Sie bisher noch keine Betriebsnummer erhalten haben, bitte vermerken.
Zuletzt geändert durch die Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderrichtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft vom 29. April 2021(SächsABl. S. 547)
„Ich“ im Sinne des Antrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein, GmbH) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaft) als Antragstellende.
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
1.2 Die Förderung wird beantragt als
Einzelunternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft mit Unternehmens- und/oder Betriebssitz im Freistaat Sachsen
(für Maßnahmen nach 2.1 des Antrages)
Einzelunternehmen der Landwirtschaft mit angeschlossener Direktvermarktung und Unternehmens- und/oder Betriebssitz im Freistaat Sachsen
(für Maßnahmen nach 2.2 des Antrages)
2. Beantragter Fördergegenstand
Teilnahme an Messen sowie Durchführung von selbstveranstalteten Maßnahmen (Produktpräsentationen, Ausstellungen oder Märkten), die der Förderung des Absatzes der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft dienen.
(nur für Antragsteller nach 1.2.1 des Antrages)
Die Messe, für die eine Förderung beantragt wird, richtet sich überwiegend an Fachbesucher.
An einer internationalen Messe sind mindestens 10 Prozent ausländische Aussteller und mindestens 20 ausländische Aussteller vertreten und es sind mindestens 5 Prozent ausländische Besucher und mindestens 100 Fachbesucher aus dem Ausland auf der Messe vertreten.
Die Einordnung einer Messe als internationale Messe orientiert sich an der Definition der Gesellschaft zur Freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen
i. V. m. der Definition des AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.
Für Einzelunternehmen bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Förderung von Messeteilnahmen (vgl. Ziffer IV Nummer 3 FRL AbsLE/2019).
Förderfähig ist die Teilnahme an maximal drei Messen pro Jahr.
Nicht förderfähig sind Messen, die sich überwiegend an Verbraucher richten oder die im Messeplan des SMEKUL enthalten sind:
(nur für Antragsteller nach 1.2.2 des Antrages)
Bezeichnung der Veranstaltung
3. Beginn und Dauer der beantragten Maßnahme
(Messe, Markt, Ausstellung, Produktpräsentation)
davon Messe- / Veranstaltungs-
termin
Der eigentliche Messe-/Veranstaltungstermin ist Teil der Maßnahme. Die Dauer der gesamten Maßnahme umfasst deren Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.
4. Ausgaben- und Finanzierungsplan der Maßnahme
Die Zuwendung zur Maßnahme wird als Festbetrag beantragt:
3.000 EUR für die Teilnahme an einer reinen Inlandsmesse
(nur für Antragsteller nach 1.2.1 i. V. m. einem Projekt nach 2.1 des Antrages)
4.000 EUR für die Teilnahme an einer internationalen Messe
(nur für Antragsteller nach 1.2.1 i. V. m. einem Projekt nach 2.1 des Antrages)
1.000 EUR für selbstveranstaltete Maßnahmen
(nur für Antragsteller nach 1.2.2 i. V. m. einem Projekt nach 2.2 des Antrages)
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn folgende Unterlagen zum Antrag vorliegen:
Der letzte vorliegende steuerliche Jahresabschluss / Kassenbericht und / oder eine
E/Ü-Rechnung oder betriebswirtschaftlicher Abschluss des Vorjahres
Ziele und Bedeutung der Messeteilnahme / der Veranstaltung / der Aktivität (Kontaktanbahnung, Neukundengewinnung, Erschließung neuer Vertriebswege und -gebiete, fachlicher Erkenntnisgewinn, erwartete Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung);
Zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Gesellschaftsvertrag / Satzung / Gewerbeanmeldung oder adäquate Unterlagen
Ein Nachweis der Anerkennung der Rechtsform durch die zuständige staatliche Behörde bzw. aktueller Registerauszug (letzter gültiger Ausdruck / aktuelle Fassung)
Kurze Beschreibung der beantragten Maßnahme (nach der folgenden Gliederung)
Begründung der Notwendigkeit der Förderung;
Inhalt des Projektes (auszustellende Produkte einschließlich Neuheiten des Unternehmens und (Messe-)Besonderheiten, Standgröße/ -art, Art der Präsentation usw.);
Zusammenhänge mit anderen Projekten.
Ergänzende Angabe zur Beschreibung der beantragten Maßnahme:
Von der Fördermaßnahme profitieren Unternehmen und/oder Produkte
ausschließlich mit Bio-Zertifizierung
zum Teil mit Bio-Zertifizierung
ausschließlich ohne Bio-Zertifizierung
Zuwendungen nach FRL AbsLE/2019 für Messeteilnahmen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte werden grundsätzlich auf Grundlage der einschlägigen De-minimis-Verordnungen gewährt. Ergänzende oder von der FRL AbsLE/2019 abweichende Regelungen, die sich aus der jeweils einschlägigen De-minimis-Verordnung ergeben, sind daher bei der Gewährung einer Zuwendung nach der FRL AbsLE/2019 vorrangig zu beachten.
Zur Anwendung kommen für Antragsteller entsprechend ihrer Tätigkeit im Projekt folgende De-minimis-Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung:
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) geändert worden ist (Allgemeine De-minimis-Verordnung);
- Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 9), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/316 (ABl. L 51 I vom 22.02.2019, S. 1) geändert worden ist (De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor);
- Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. L 190 vom 28.06.2014, S. 45), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2020 ABl. L 414 vom 9.12.2020, S. 15) geändert worden ist (De-minimis-Verordnung für den Fischerei- und Aquakultursektor).
(keine Mehrfachnennungen möglich)
6. Erklärungen des Antragstellenden zum Beginn des Vorhabens
Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages zu werten. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält.
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
Zur Überprüfung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist die Vorlage der sog. De-minimis-Erklärung durch die Antragstellenden notwendig.
Die De-minimis-Erklärung ist beigefügt.
Hinweis: Das Formular zur Abgabe der De-minimis-Erklärung sowie ein erläuterndes Merkblatt können unter folgenden Links abgerufen werden:
6.1 Vorhabensbeginn bei Messeteilnahmen
(für Maßnahmen nach 2.1 des Antrages)
6.2 Vorhabensbeginn bei Produktpräsentationen, Ausstellungen oder Märkten
(für Maßnahmen nach 2.2 des Antrages)
Bei Messeteilnahmen ist die Anmeldung bei der Messe als Maßnahmebeginn förderunschädlich. Die Anmeldung zu einer Messe kann daher vor Antragstellung erfolgen. Als Zeitpunkt des förderunschädlichen Maßnahmebeginns ist auf den Tag der Anmeldung zur Messe abzustellen.
Die Anmeldung bei der Messe ist bislang nicht erfolgt. Lieferungs- und/oder Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Messeteilnahme wurden nicht abgeschlossen.
Die Anmeldung bei der Messe ist am
Lieferungs- und/oder Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Messeteilnahme abgeschlossen.
erfolgt. Vor der Anmeldung zur Messe wurden keine
Der Beginn der Maßnahme ist ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Die Bewilligungsbehörde bestätigt den Antragseingang schriftlich; ein Anspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
Mit der Maßnahme wird frühestens ab Antragstellung begonnen. Lieferungs- und/oder Leistungsverträge im Zusammenhang mit der Maßnahme wurden nicht abgeschlossen.
7. Erklärung des Antragstellenden
Die Planung der Finanzen für die Maßnahme erfolgte wirtschaftlich und sparsam.
Die Realisierung der Maßnahme ohne die beantragte Zuwendung durch Eigenmittel ist nicht möglich.
Für die Maßnahme ist oder wird von mir keine finanzielle Förderung über ein anderes Förderprogramm des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder an anderer Stelle beantragt.
Ich erkläre, dass über mein Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist. Die Eröffnung wurde auch nicht mangels Masse abgelehnt und mein Unternehmen befindet sich auch nicht in Liquidation.
Ich erkläre, dass mir nicht bekannt ist, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Ich erkläre, dass gegen mich keine rechtskräftige Verurteilung, kein Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.
Ich erkläre, dass gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt.
Ich erkläre, dass mein Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
9. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und wird durch diese Antragstellung nicht begründet.
Von meinen Angaben, die ich in diesem Antrag mache, ist die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig.
Mir ist bekannt, dass bei der Gewährung von Zuwendungen nach der FRL AbsLE/2019 die Regelungen des europäischen Beihilferechts vorrangig zu berücksichtigen sind. Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung 2016) (ABI. C 202 vom 7.6.2016) handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der einschlägigen beihilferechtlichen Bestimmungen sowie deren Nachfolgebestimmungen in der jeweils geltenden Fassung gewährt. Die zur Anwendung kommenden Beihilferegelungen sind Ziffer I Nummer 2 der FRL AbsLE/2019 zu entnehmen. Die Regelungen zu staatlichen Beihilfen können sowohl unmittelbar Begünstigte (z. B. Zuwendungsempfänger) als auch mittelbar Begünstigte (z. B. Teilnehmer einer Maßnahme) betreffen.
Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/ nachgereichter Unterlagen oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf der Zuwendung und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
Ich versichere, dass keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren, die für meine wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt worden sind.
Ich bin bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und der Europäischen Kommission sowie durch den jeweils zuständigen Rechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen.
Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt oder die Zuwendung widerrufen wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.
Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein Einverständnis erkläre. Zur Feststellung und Beurteilung subventionserheblicher Tatsachen durch die Bewilligungsbehörde sind nachfolgende Erklärungen relevant:
Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte.
Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen habe.
Mit ist bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zur Ablehnung des Förderantrages bzw. zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führt, soweit die Bewilligungsbehörde nachträglich von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn Kenntnis erhält. (vgl. insbesondere Ausführungen unter Nummer 6 des Antrages)
Ich erkläre, dass mir bekannt ist, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß § 1273 ff. BGB in Verbindung mit § 399 BGB ausgeschlossen sind. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Bewilligungsbescheid ausdrücklich zugelassen sind.
Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe, um einen den Zielen der betreffenden Stützungsregelung zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken.
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
8. Erklärung zum Datenschutz
Ich erkläre mein Einverständnis, dass die Bewilligungsbehörde sowie jede weitere Prüf- oder Kontrollbehörde des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union meine Daten einsehen und für Prüf- und Kontrollzwecke für meine Förderung nach der FRL AbsLE/2019 verwenden kann.
Hiermit erkläre ich, folgende Belehrung zur Kenntnis genommen zu haben: Ich habe das Recht, die Angabe der personenbezogenen Daten zu verweigern. Eine Rechtspflicht meinerseits zur Abgabe der personenbezogenen Daten und zur Zustimmung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Für den Fall, dass ich die Angabe oder die Zustimmung verweigere, wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Fall eine Förderung nicht erfolgen kann.
Ich habe die Erklärungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu.
Mir ist nicht bekannt, dass gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.
Gegen mich erfolgt/e keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes.
Sofern ich Träger eines Unternehmens bin, erkläre ich, dass mein Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und gegen mich keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vorliegt und über mein Unternehmen kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen auch nicht in Liquidation befindet und ich auch kein Unternehmen bin, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen bin.
Ich verpflichte mich, jede Änderung zu den vorstehenden Erklärungen unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.
10. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
Wegen Subventionsbetrug (§ 264 Strafgesetzbuch) wird bestraft, wer
- einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
- einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
- den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
- Mir ist von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht worden, dass folgende in diesem Antrag und den dazu gehörigen Anlagen anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 des StGB sind und dass Subventionsbetrug, also die Angabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die für den Antragstellenden vorteilhaft sind, nach dieser Vorschrift strafbar ist.
- Subventionserheblich sind Tatsachen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
- Hierzu zählen Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazu gehörigen Formularen bzw. die Angaben und Erklärungen im Verwendungsnachweis und den dazu eingereichten und nachgereichten ergänzenden Unterlagen
- zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
- zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
- zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren
o zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
o zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
o zur geplanten Ausführung/Umsetzung des Vorhabens (Zeit-/Arbeitsplanung, Meilensteine)
o zum Standort des Vorhabens
o zu flächen-und/oder standortbezogenen Angaben
o zu den Eigentumsverhältnissen
o zu (anderweitigen) Verfügungs-/Nutzungsrechten
o zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
o im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
o zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
o zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert-und Mengenangaben zur geplanten Investition
o zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
o zu Mehrfach- bzw. Vor-und Folgeförderungen
o zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen/Zertifizierungen
o zu gesetzlichen Einschränkungen
o zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
o zu beihilferechtlichen Sachverhalten
o zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
o zu technischen Sachverhalten
o zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
o zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
o zu steuerrechtlichen Verhältnissen und zur Vorfinanzierung
11. Abschließende Erklärung
Fbl. FRL AbsLE/2019 i. d. F. v. 29.04.2021
Einzelunternehmen
o zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentliche Zuwendungen, Mittel Dritter
(z. B. Spenden/Sponsorengelder) und Einnahmen (z. B. Spenden/Sponsorengelder)
o zu sonstigen Finanzierungsquellen
- die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.
Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Mir wurde von der Bewilligungsbehörde bekannt gemacht, dass die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen. Mir ist auch bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag und der Angaben in den beigefügten Anlagen werden versichert. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Antrages. Das Einverständnis zur Prüfung des Antrages durch Sachverständige/Gutachter wird erklärt.
Die Zuwendung wird nach Maßgabe der Richtlinie FRL AbsLE/2019 gewährt. Mir ist bekannt, dass ich den Richtlinientext und die Verwaltungsvorschrift zu §§ 23, 44 SäHO im Internet einsehen und herunterladen kann: