Sächsisches Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag
für Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe - RL TWK/2020
einzureichen bei der
Bewilligungsbehörde im Zeitraum
1. Juli bis 31. August 2024
















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Fbl. RL TWK/2020 - VN / AZA 2023-2024
Stand: 17.06.2024
  1. Zuwendungsempfänger (Tierhalter)
vollständiger Name des Tierhalters
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
1.1 Allgemeine Angaben
ggf. Ortsteil
E-Mail
Ort
Telefon
Telefax
Ansprechpartner
2
Telefon-Durchwahl
Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl
2   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen
BNR 10
BNR 15
276
Verpflichtungszeitraum
01.07.2023 bis 30.06.2024
(Antragsjahr 2023)
1
Ort, Datum
1   „Ich“ im Sinne dieses Verwendungsnachweises und Auszahlungsantrages gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts oder
     des öffentlichen Rechts als Zuwendungsempfänger.
    

SteuerID (11-stellig mit Prüfziffer)
Geburtsdatum
oder WirtschaftsID (11-stellig, beginnt mit DE)
oder Steuernummer (13-stellig)
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Stand: 17.06.2024
  2. Bewilligung
(Anzahl Tiere)
 bis 2 Jahre
  Summe:  
(GVE)
  bewilligte
Zuwendung
(1)
(2)
(5) = (3) x (4)
Umrechnungs-
schlüssel
gemäß GAK-
Rahmenplan
durchschnittlicher Jahres-
viehbestand Rinder, die als
Mutterkühe gelten












Festbetrag
je GVE
Mutterkuh
(GVE/Tier)
durchschnittlicher
Jahresviehbestand
GVE Mutterkühe












(EUR)
(EUR)
(3) = (1) x (2)
(4)
 über 2 Jahre
  Summe:  
3   Angabe entspricht max. der Summe der Angaben in den Anlagen zum Verwendungsnachweis (Buchstabe a Tabelle Wert 4)
4   GAK Rahmenplan 2023-2026 Förderbereich 4: Buchstabe F. Förderung besonders nachhaltiger tiergerechter Haltungsverfahren
Angaben gemäß Nummer 2 des Zuwendungsbescheides:
















33-8123/65/ 
 Bewilligende Stelle:
LfULG, Referat 33
Datum
Aktenzeichen
 Zuwendungsbescheid:
  3. Abrechnung der Tierbestände und beantragte Restauszahlung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen durchschnittlichen Jahresviehbestandes an Mutterkühen im Verpflichtungszeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024.
(Anzahl Tiere)
 bis 2 Jahre
  Summe:  
(GVE)
Zuwendung
lt. Abrechnung
(1)
(2)
(5) = (3) x (4)
Umrechnungs-
schlüssel
gemäß GAK-
Rahmenplan
durchschnittlicher IST-Jahres-
viehbestand Rinder, die als
Mutterkühe gelten














3
Festbetrag
je GVE
Mutterkuh
(GVE/Tier)
durchschnittlicher
IST-Jahresvieh-
bestand
GVE Mutterkühe














(EUR)
(EUR)
(3) = (1) x (2)
(4)
 über 2 Jahre
  Summe:  
3.1 Abgerechnete Tierbestände
Kälber bis 6 Monate, die bei der Mutterkuh gehalten werden, fließen nicht in die GVE-Berechnung ein.
davon bereits ausgezahlter Betrag (EUR)
3.2 Beantragte Restauszahlung
Ich beantrage für den Verpflichtungszeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (Antragsjahr 2023) eine Restauszahlung der Zuwendung in Höhe von (EUR)
3.3 Erklärungen des Zuwendungsempfängers zu den Tierbeständen
Ich bestätige, dass die der Abrechnung zugrundeliegenden Ist-Angaben zu den Tierbeständen mit den im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (kurz: HI-Tier) erfassten Daten und mit den sonstigen im Betrieb vorhandenen Daten (z. B. Bestandsregister, Herdenbuch) zum Stand 01.07.2023 und 30.06.2024 übereinstimmen.















4
1.2 Bankverbindung
Name der Bank
Ort der Bank
IBAN-Nummer
SWIFT-Code/BIC
5  Ein Laufstall  ist ein Stall, in dem sich die Tiere frei bewegen können und ihr natürliches Bewegungsverhalten möglichst wenig eingeschränkt
    wird. Dies umfasst insbesondere Liegeboxen-, Fressboxen-, Tieflauf- und Tretmistställe in der Rinderhaltung. Fixierungen erfolgen nur
    kurzfristig, z. B. zur Fütterung.        

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Stand: 17.06.2024
4.2.3 Erklärung zur nutzbaren Stallfläche
Die Mutterkuhhaltung in meinem Unternehmen erfolgte im Verpflichtungszeitraum außerhalb der Weidesaison im Laufstall    mit planbefestigten oder mit teilperforierten Flächen.
Die Mutterkuhhaltung in meinem Unternehmen erfolgte im Verpflichtungszeitraum mit Aufstallung auf Stroh.
Abgerechnet werden ausschließlich Tiere, die gemäß RL TWK/2020 als Mutterkühe gelten.
Maßgeblich ist die Definition des Begriffes Mutterkuh gemäß RL TWK/2020 Ziffer IV Nummer 2.
Bei der Berechnung der nutzbaren Stallfläche wurden die Flächen herausgerechnet, die nicht als nutzbare Stallfläche gelten.
  4. Erklärungen des Zuwendungsempfängers (einschließlich Sachbericht)
Im Verpflichtungszeitraum wurden von mir die Ställe entsprechend dem Förderantrag aus dem Antragsjahr 2023 bewirtschaftet.
Abweichend zum Förderantrag aus dem Antragsjahr 2023 wurden im Verpflichtungszeitraum von mir folgende Ställe bewirtschaftet:
4.2.1 Erklärungen zu Verpflichtungen und Förderkriterien
Die Anlage/n zum Verwendungsnachweis für Förderungen nach der RL TWK/2020 ist/sind beigefügt für jeden Stall, in dem im Verpflichtungszeitraum Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 gehalten wurden.
4.2.2 Erklärungen zu berücksichtigten Mutterkühen
4.2.4 Erklärung zur Einhaltung der Gebietskulisse
Abgerechnet werden ausschließlich Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen gehalten wurden.
4.1 Erklärungen zum Zuwendungszweck
4.1.1 Erklärungen zum Zuwendungszweck (Haltungsform)
5
4.1.2 Erklärungen zu den Liegenschaften
Nachfolgende Angaben sind erforderlich für Ställe in denen im Verpflichtungszeitraum
     - ausschließlich Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 mit Kälbern bis 6 Monate oder
     - Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020 mit Kälbern bis 6 Monate gemeinsam mit anderen 
       Rindern/Tieren außer Mutterkühe im Sinne der RL TWK/2020
gehalten wurden.
und/oder
4.2 Erklärungen zur Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen
Anzahl beigefügter Anlagen:
Maßgeblich ist/sind der/die Standort/e des Mutterkuhstalles/der Mutterkuhställe. Förderunschädlich ist die zeitweise Weidehaltung (insbesondere die Sommerbeweidung) der Tiere außerhalb des Freistaates Sachsen.
4.2.5 Erklärung zur Freilandhaltung
Die abgerechneten Tiere wurden nicht ganzjährig im Freiland gehalten.
4.2.6 Erklärung zum Ausschluss der Doppelförderung
Für die Haltung von Mutterkühen im Laufstall und auf Stroh wurde/wird von mir keine von der Höhe des durchschnittlichen Tierbestandes bzw. den entsprechenden GVE abhängige Förderung an anderer Stelle beantragt. Darüber hinaus habe ich für die hier geförderte und abgerechnete Maßnahme keine finanzielle Förderung an anderer Stelle beantragt und werde das auch künftig nicht tun.
Ich bestätige, dass der durchschnittliche Jahresviehbestand jeweils als Durchschnittswert aus dem Ist-Anfangsbestand zum 01.07.2023 und dem Ist-Endbestand zum 30.06.2024 ermittelt wurde.
Istbestand 01.07.2023 + Istbestand 30.06.2024
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Stand: 17.06.2024
4.3.2 Erklärung zur Einhaltung obligatorischer Grundanforderungen
4.4.1 Angaben zur landwirtschaftlichen Tätigkeit
Während des Verpflichtungszeitraumes wurden die im Verpflichtungszeitraum einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen an die Betriebsführung und die GLÖZ-Standards (GLÖZ: Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen) gemäß Titel III Kapitel I Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2021/2115      sowie die sonstigen einschlägigen verpflichtenden Anforderungen des nationalen Rechts, die mit den Zuwendungsvoraussetzungen der hier geförderten Maßnahme in direktem Zusammenhang stehen, in meinem gesamten Betrieb beachtet. Hierzu zählt im nationalen Recht besonders die Einhaltung der Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Ich bestätige für den Verpflichtungszeitraum meine Angaben aus dem Förderantrag, dass ich die Voraussetzungen zur Einordnung als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen erfülle.     (vgl. KMU-Erklärung zum Förderantrag)
Ich bestätige für den Verpflichtungszeitraum meine Angaben aus dem Förderantrag, dass ich
Ich bestätige für den Verpflichtungszeitraum meine Angaben aus dem Förderantrag, dass ich kein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) bin.      (vgl. UiS-Erklärung zum Förderantrag)
6
4.3.3 Erklärungen zu Änderungen im Fördervorhaben
Jede maßgebliche Änderung des Fördervorhabens im Verpflichtungszeitraum wurde der Bewilligungsbehörde von mir unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Ein Übergang des Betriebes oder des Betriebszweiges der geförderten Mutterkuhhaltung an andere Personen während des Verpflichtungszeitraums ist nicht erfolgt.













4.4 Erklärungen zur Einhaltung der Voraussetzungen des Begünstigten einschließlich der beihilferechtlichen
       Voraussetzungen
4.4.2 Angaben zur Einordnung als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen
7
4.4.3 Angaben zum Ausschluss von Unternehmen in Schwierigkeiten
8
4.4.4 Sonstige Angaben zum Unternehmen
Ich bestätige für den Verpflichtungszeitraum meine Angaben aus dem Förderantrag, dass gegen mein Unternehmen keine Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung besteht, weil ich einer Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet habe.












7
8
Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1), die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/648 vom 15. Februar 2022 (ABl. L 119 vom 21.4.2022, S. 1) geändert worden ist, in der für den Verpflichtungszeitraum anzuwendenden Fassung
Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S.1) in der für den Verpflichtungszeitraum bis 30.06.2024 geltenden Fassung
Die Genehmigungsentscheidung vom 22. Juli 2021 beruht auf den Regelungen des Agrarrahmens aus dem Jahr 2014. Dieser Agrarrahmen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst [Mitteilung der Kommission - Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten - Agrarrahmen (ABl. C 485 vom 21.12.2022, S. 1)]. Gemäß Rn. 659 des nunmehr geltenden Agrarrahmens sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die bestehenden Beihilferegelungen an diese Neuregelung anzupassen. Soweit auf den Agrarrahmen unter Bezugnahme auf konkrete Randnummern verwiesen wird, beziehen sich die Verweise daher auf die seit dem 1. Januar 2023 geltende und für den Verpflichtungszeitraum anzuwendende Fassung.
6
- als Betriebsinhaber eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen bin.
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen ausübe, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient.
- den Betrieb selbst bewirtschafte.
- Landwirt im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 bin und eine landwirtschaftliche Tätigkeit gemäß der Festlegung durch die Mitgliedsstaaten im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 ausübe.






6
Alle Tiere des Betriebszweiges Mutterkuhhaltung meines Betriebes, die nicht ganzjährig im Freiland gehalten wurden, haben im Verpflichtungszeitraum von den Tierwohlmaßnahmen profitiert.
4.3 Erklärungen zur Einhaltung der sonstigen Zuwendungsbestimmungen und Verpflichtungen
4.3.1 Erklärungen zum Verpflichtungszeitraum
Die abgerechneten Mutterkühe wurden im Verpflichtungszeitraum, wenn sie im Stall gehalten wurden, unter Einhaltung der in RL TWK/2020 Ziffer IV Nummer 1 in der zur Bewilligung geltenden Fassung genannten Verpflichtungen (vgl. Kriterien gemäß Anlage zum Verwendungsnachweis) gehalten.
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Fbl. RL TWK/2020 - VN / AZA 2023-2024
Stand: 17.06.2024
Rechtsverbindliche Unterschrift
des Zuwendungsempfängers
Stempel
(soweit vorhanden)
Bearbeitungsvermerk der Bewilligungsbehörde (LfULG)
(nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Datum/Unterschrift Sachbearbeiter/in
Stempel
Sachlich und rechnerisch richtig:
ja
Anmerkungen
 Auszahlung erfolgt auf Grundlage des vorgelegten
Verwendungsnachweises
 Auszahlung erfolgt im Ergebnis der
Verwendungsnachweisprüfung
   Vorhaben außerhalb der Stichprobe
   Prüfvermerk LfULG vom:
 Auszuzahlender Betrag (EUR):
 Kapitel/Titel:
Festlegungs-Nummer
FV-Ident-Nummer
  fällig zum:
 0904 686 01-3
Ebene 2: 137 330 03
Ich versichere die
     - Richtigkeit der Angaben.
     - Übereinstimmung der Daten mit den Originalbelegen und Ist-Daten.
  6. Abschließende Erklärung zum Verwendungsnachweis
  5. Erklärungen zur Publizität
Zur Information der Öffentlichkeit habe ich im Verpflichtungszeitraum an jedem Stall, in dem Mutterkühe im Unternehmen gehalten werden, transparent auf die Förderung unter Verwendung der Publizitätsvorlage hingewiesen.
Ich bin gemäß der Auflage im Zuwendungsbescheid Nummer 5.9 zur Einhaltung der Publizitätsvorschriften gemäß Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 a Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) verpflichtet.












nein
ja
Sofern ja,