Auf die Richtlinie zur FRL SZH/2021 wird hingewiesen:

Förderrichtlinie (FRL SZH/2021)
<https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19055>



Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie
Referat 33 - Förderung
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Nachweis zur Förderung beanspruchter Tiere
für Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung - FRL SZH/2021
für die Verpflichtungszeiträume
                             - 01.04.2022 bis 31.03.2027
                             - 01.04.2023 bis 31.03.2028
                             - 01.04.2024 bis 31.03.2029
                             - 01.04.2025 bis 31.03.2030

Haltungszeitraum 01.04. bis 15.09.2026




















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LfULG Folgeantrag
FRL SZH/2021 Haltungszeitraum 2026
Stand: 02.02.2026
  1. Begünstigter (Tierhalter)
vollständiger Name des Tierhalters
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Name des Inhabers/Geschäftsführers/Vorsitzenden
Allgemeine Angaben
ggf. Ortsteil
Ort
1
1   nur von Unternehmen, Vereinen etc. auszufüllen
BNR 10
BNR 15
276
E-Mail
Telefon
Telefax
einzureichen bei der
Bewilligungsbehörde bis 31. März 2026




















Ort, Datum
Mobiltelefon
Ansprechpartner
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
Name des Vertretungsbefugten
Telefon-Durchwahl oder Mobiltelefon
Folgeantrag
2   "Ich" im Sinne dieses Formulars gilt auch für eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. eingetragene Genossenschaften, einge-
     tragene Vereine, GmbH) als Antragstellender.
  3. Beanspruchte Tierzahlen im Haltungszeitraum 2026
3.1 Erklärung zu den beanspruchten Tierzahlen
Im Haltungszeitraum vom 1. April bis 15. September des laufenden Jahres 2026 werden
3.2 Angaben des Begünstigten zur Meldepflicht und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
  2. Zuwendungsbescheid
33-8123/
Datum
   Schafe und/oder Ziegen lt. Zuwendungsbescheid
   Gesamttierbestand (lt. Nummer 1.2 des Bescheides)
Anzahl
   dem Grunde nach zuwendungsfähige Tiere (lt. Nummer 1.3 des Bescheides)
Schafe und/oder Ziegen, die gemäß Bescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse für das Beitragsjahr 2026 zum 01.01.2026 älter als 9 Monate waren, von mir   zur Förderung beansprucht.
2
Unter Beachtung der bestehenden Verpflichtungen sowie Bestimmungen des Zuwendungsbescheides ist nur die Tierzahl förderfähig, die tatsächlich im gesamten Haltungszeitraum gehalten wird. Sofern im Haltungszeitraum Tiere aus dem Bestand ausscheiden, können diese durch andere entsprechende Tiere ersetzt werden. Auf die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides Nummer 1.3 zur jährlich beanspruchten Tierzahl wird verwiesen.





















Hinweis:
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LfULG Folgeantrag
FRL SZH/2021 Haltungszeitraum 2026
Stand: 02.02.2026
Für das laufende Beitragsjahr 2026 ist der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse 
(TSK) vom                                        beigefügt.
3.3 Angaben des Begünstigten zum Gesamttierbestand
Der Gesamttierbestand meines Unternehmens gemäß nachfolgender Definition beträgt zum 1. Januar des laufenden Jahres 2026                             Tiere.
Der Gesamttierbestand umfasst alle bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gemeldeten und mit Bescheid der TSK nachgewiesenen Schafe und/oder Ziegen, die zum Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres über neun Monate alt sind.



Definition:
Rechtsverbindliche Unterschrift
des Antragstellenden
Stempel
(soweit vorhanden)
Aktenzeichen