Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Anlage S - Trockenmauern
Teilvorhaben zur Sanierung von Trockenmauern in der Agrarlandschaft nach dem Fördergegenstand S der FRL NE/2023
(Teilvorhaben mit Festbetragsfinanzierung)
(pro Teilvorhaben ist die Anlage einmal auszufüllen und eine fortlaufende Nummer zu vergeben)
1. Art des Teilvorhabens/Vorhabentyp
Kurze Beschreibung der Mauer/n, dde aktuellen Zustands und des Handlungsbedarfs. Bei Bedarf ein gesondertes Blatt als Anlage beifügen.
Gibt es Informationen, die bei der Beurteilung der fachlichen Bedeutung und der Zweckmäßigkeit des Vorhabens aus Ihrer Sicht berücksichtigt werden sollen, z. B. spezielle Erfassungsergebnisse. Ggf. ergänzende Unterlagen beifügen.
Sanierung Trockmauer in der Agrarlandschaft
4. Ergänzende Angaben zum Vorhaben
Stützmauer und Mauerkrone werden aus regionaltypischem Naturgestein erstellt. Folgende Gesteinsarten sollen verwendet werden:
4. Eingriffskompensation / Unterhaltungs-/ Verkehrssicherungspflicht
5. Ort des Teilvorhabens/ Flächenidentifizierung
5.1 Ort des Teilvorhabens
Landkreis/e, Kreisfreie Stadt:
5.3 Nutzungsberechtigung / Eigentümerzustimmung
Die Nachweise (Grundbuchauszug) liegen bei.
5.2 Identifizierung aller (auch teilweise) betroffener Flächen
Bitte machen Sie Angaben zu Flurstücksnummern. Wenn eine Feldblockreferenz bekannt ist, diese bitte zusätzlich angeben.
*² landwirtschaftliche Fläche
*¹ Vergeben Sie bitte für jede Ihrer Flächen eine Nummer. Diese sollen die Identifizierung der Fläche bei der Antragsbearbeitung erleichtern. Falls Sie für dieselbe Fläche FLIK und Flurstücksnummer angeben, verwenden Sie bitte jeweils dieselbe Nummer.
Zur Angabe weiterer Flächen benutzen Sie bitte ein gesondertes Blatt!
Feldblockreferenz (Kurz-FLIK):
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen
Ein Nachweis der Flächenverfügbarkeit ist immer zu erbringen, sofern nicht im begründeten Ausnahmefall die Flächenverfügbarkeit erst im Rahmen der Umsetzung des Fördervorhabens ermittelt werden kann.
Es handelt sich um einen Ausnahmefall, bei dem die Flächenverfügbarkeit für folgende Flächen erst im Rahmen der Umsetzung des Fördervorhabens hergestellt werden kann (lfd. Nr. gemäß Ziff. 5.2):
Bei Bedarf gesonderte Erläuterung als Anlage beifügen!
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)