Anzeige für Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle,
Silagesickersaft, Festmist oder Silage
   Anzeigender
gemäß Nummer 6.1 der Anlage 7 zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl.I S.905)
Ort:
Datum:
Bearbeiter:
Telefon:
E-Mail:
Aktenzeichen:
   zuständige Wasserbehörde
Eingangsdatum der Anzeige:
Reg.-Nr.:
   A                                    Allgemeine Angaben
   A 1.1
   A 1
   Betreiber
Name / Firma:
   A 1.2
Straße, Nr.:
   A 1.3
Postleitzahl:
   A 1.4
Ort:
   A 1.5
Telefon:
   A 1.6
Telefax:
   A 1.7
E_Mail:
   A 2.1
   A 2
   Eigentümer
Name / Firma:
   A 2.2
Straße, Nr.:
   A 2.3
Postleitzahl:
   A 2.4
Ort:
   A 3.1
   A 3
   Auflistung der Anlagen, die hiermit angezeigt werden
Lfd. Nr.:
   A 3.2
Bezeichnung:
   Betreiber:
   (Datum, Name, Unterschrift, Firmenstempel)
Seite 1 von 3
Stand: 12.02.2019
   B                Angaben zu der einzelnen angezeigten Anlage  (Lfd. Nr. aus A 3.1)
   B 1
       Standort der Anlage
   B 1.1
Straße, Nr.:
   B 1.2
Postleitzahl:
   B 1.3
Ort:
   B 1.4
Flurstücks-Nr.:
   B 1.5
Gemarkung:
   B 1.6
   B 1.7
                     von der Behörde auszufüllen
   B 1.8
Topografische Karten-Nr.:
   B 1.9
Nordwert:
   B 1.10
Ostwert:
   B 1.11
Flussgebietsnummer:
   B 1.12
Angaben zur Lage in besonderen Gebieten
Art des Gebietes
Schutzzone
I
II
II A
II B
III
III A
III B
   B 1.12.1
Heilquellenschutzgebiet
   B 1.12.2
Wasserschutzgebiet
   B 1.12.3
Überschwemmungsgebiet
   B 2
       Angezeigt wird
   B 2.1
das Errichten (Aufstellen, Einbauen oder Einfügen von Anlagen und Anlagenteilen) einer Neuanlage
beabsichtigter Beginn der Maßnahme am (Baubeginn)
voraussichtliche Inbetriebnahme am
   B 2.2
die wesentliche Änderung einer bereits bestehenden Anlage
in Betrieb seit
   B 2.3
das Stillegen
   B 3
       Anlage zum
   B 3.1
Lagern
   B 3.2
Abfüllen
Seite 2 von 3
   B 4
       Stoffangaben
   B 4.1
Jauche
   B 4.2
Gülle
   B 4.3
   B 4.4
   B 4.5
   B 4.6
Silagesickersaft
Festmist
Silage
tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft
voraussichtliche Stillegung am
Stand: 12.02.2019
Seite 3 von 3
   B 5
       Bauart
   B 5.1
   B 6
       Bauausführung
  davon Behälter aus Beton:
   B 6.1
  davon Behälter aus sonst. Materialien:
   B 6.2
  davon Güllekeller:
   B 6.3
davon Erdbecken / Folie:
   B 6.4
   B 7
       Folgende Unterlagen sind vorzulegen
Bei Neu- und bestehenden Anlagen (nach B 2.1, B 2.2):
   B 7.1
   B 7.2
-
Übersichtsplan, Lageplan mit eingetragenem Standort; Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000
-
Aufstellungsplan mit Angabe der lfd. Nr. gemäß A 3.1
Für eine Anlage, die stillgelegt wird (B 2.3)  :
-
Erklärung über die ordnungsgemäße Entleerung und Reinigung
   B 5.2
   B 5.3
  Behälter in der Anlage
  Gesamt
Anzahl
Volumen in m³
Hinweise

Zu A und B

Kursiv Gedrucktes wird von der Behörde ausgefüllt.

Zu A 2

Angaben nur sofern von A 1 verschieden.

Zu A 3

Bei Bedarf Seiten beifügen.

Jauche-, Gülle-und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ sind Anlagen zum Lagern oder Abfüllen ausschließlich von

1. Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle oder Festmist, im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Düngegesetzes,

2. Jauche im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 5 des Düngegesetzes,  

3. tierischen Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft, auch in Mischung mit Einstreu oder in verarbeiteter Form,

4. Flüssigkeiten, die während der Herstellung oder Lagerung von Gärfutter durch Zellaufschluss oder Pressdruck anfallen und die überwiegend aus einem Gemisch aus Wasser, Zellsaft, organischen Säuren und Mikroorganismen sowie etwaigem Niederschlagswasser bestehen (Silagesickersaft), oder

5. Silage oder Siliergut, soweit hierbei Silagesickersaft anfallen kann.

Zu B

Der Teil B der Anzeige ist für jede einzelne, nach A 3 bezeichnete Anlage gesondert auszufüllen.

Zu B 1.7

Anforderung des § 51 AwSV zu Abständen zu Trinkwasserbrunnen, Quellen und oberirdischen Gewässern

Zu B 4.6

Insbesondere Anlagen nach § 2 Abs. 13 Nr.3.

Zu B 5

Die Unterscheidung ist gemäß § 2 Abs. 15 AwSV zu treffen. Behälter mit Frostanschüttung gelten als unterirdisch.

Zu B 6

Anzahl der jeweiligen Behälterart angeben. Bei mehreren Behältern bitte jeweils das Volumen der einzelnen Behälter in den Volumenspalten eintragen.

Stand: 12.02.2019