Antrag auf Umwandlung von für bis 31.12.2015 gewährte und noch nicht in Anspruch genommene Wiederbepflanzungsrechte in eine Genehmigung für Rebpflanzungen gemäß Art. 68 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Angaben zum Antragsteller
Für die folgenden Wiederanpflanzungsrechte meines Betriebes beantrage ich die Umwandlung in Genehmigungen:
* Größe der gerodeten Fläche (Brachfläche) darf maximal die Größe des zur Umwandlung beantragte
Wiederanpflanzungsrechtes sein.
Mir ist bekannt, dass
- die Genehmigung der Umwandlung des Pflanzrechte für Rebpflanzungen maximal drei Jahre für die im Antrag
benannte Fläche gilt,
- der Genehmigungsbescheid vor der Pflanzung vorliegen muss,
- ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Genehmigung nicht oder nicht richtig in Anspruch
nimmt und diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann.
Unterschrift Antragsteller
freiwillige Angaben bei Rückfragen:
Tel. 0351/ 26128702 / Fax. 0351/ 26121099
E-Mail: poststelle.lfulg@smul.sachsen.de