Antrag auf Zuteilung einer Prüfungsnummer für Qualitäts- und Prädikatswein
Antragsteller (Postanschrift)
nach §§ 19 und 20 des Weingesetzes
Tel.: 0351 2612 8710 Fax: 0351 2612 8299
Beantragte Bezeichnung des Erzeugnisses
Best. Anbaugebiet Sachsen Jahrgang
Der vorgestellte Wein ist
Der Untersuchungsbefund der LUA (Auftrag zur
Erstellung eines Untersuchnungsbefundes für
Qualitäts- und Prädikatswein)
nach § 23 Abs. 1 WeinVO und nach § 8 Abs. 2a SächsWeinRDVO
nicht auf Flaschen gefüllt
Bei zugekauften Erzeugnissen und Süßreserve
Betriebsnummer des Lieferanten
Ich (wir) versichere (versichern), dass das vorstehende Erzeugnis nach dem geltenden Recht hergestellt und bezeichnet ist, die vorgeschriebenen Meldungen über Anreicherung, Entsäuerung und Süßung erfolgt sind, das vorgeschriebene Herbstbuch ordnungsgemäß geführt worden ist und die verwendeten Weintrauben aus genehmigten oder nicht genehmigungsbedürftigen Rebanlagen stammen. Die Angaben sind in die Weinbuchführung eingetragen. Die zu erstattende Erntemeldung ist abgegeben. Das vorliegende Muster ist eine Durchschnittsprobe und entspricht der tatsächlichen Zusammensetzung und der Beschaffenheit der betreffenden Abfüllung oder Partie. Die vorstehenden Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Ich (wir) erkläre(n) mich (uns) bereit, der zuständigen Behörde zur Überprüfung Einsicht in die Weinbuchführung zu gewähren.
Unterschrift des Antragstellers
Beantragte Prüfungsnummer
(falls abweichend von Gesamtmenge)
ist beigefügt und Gegenstand des Antrags auf Zuteilung einer Prüfungsnummer
für Qualitäts- und Prädikatswein.
Sofern keine Zuteilung einer AP erfolgt:
Anzeige nach § 10 Abs. 3 SächsWeinRDVO