Antrag auf Zuteilung einer Prüfungsnummer für Qualitäts- und Prädikatswein - Füllmeldung
nach §§ 19 und 20 des Weingesetzes und nach §§ 22 und 24 der Weinverordnung
Tel.: 0351 2612 8710 Fax: 0351 2612 8299
Menge der bisherigen Füllungen
Ich (wir) versichere (versichern), dass das vorstehende Erzeugnis nach dem geltenden Recht hergestellt und bezeichnet ist, die vorgeschrie-
benen Meldungen über Anreicherung, Entsäuerung und Süßung erfolgt sind, das vorgeschriebene Herbstbuch ordnungsgemäß geführt worden ist und die verwendeten Weintrauben aus genehmigten oder nicht genehmigungsbedürftigen Rebanlagen stammen. Die Angaben sind in die Weinbuchführung eingetragen. Die zu erstattende Erntemeldung ist abgegeben. Das vorliegende Muster ist eine Durchschnittsprobe und entspricht der tatsächlichen Zusammensetzung und der Beschaffenheit der betreffenden Abfüllung oder Partie. Die vorstehenden Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Ich (wir) erkläre(n) mich (uns) bereit, der zuständigen Behörde zur Überprüfung Einsicht in die Weinbuchführung zu gewähren.
Unterschrift des Antragstellers
Antragsteller (Postanschrift)
Beantragte Prüfungsnummer
Beantragte Bezeichnung des Erzeugnisses
Best. Anbaugebiet Sachsen Jahrgang
Der Untersuchungsbefund der LUA (Auftrag zur
Erstellung eines Untersuchnungsbefundes für
Qualitäts- und Prädikatswein)
nach § 23 Abs. 1 WeinVO und nach § 8 Abs. 2a SächsWeinRDVO
ist beigefügt und Gegenstand des Antrags auf Zuteilung einer Prüfungsnummer
für Qualitäts- und Prädikatswein.