Änderungsmeldung zur
EU-Weinbaukartei
- Rodung
- Aufgabe einer Rebfläche
Angaben zur Person und zum Betrieb des Meldepflichtigen
Gegenüber meiner letzten Meldung bzw. dem Auszug der EU-Weinbaukartei ergeben sich folgende Änderungen:
Pflanzdatum
der gerodeten
Fläche
Rodungs-
datum
(Tag, Monat, Jahr)
Betriebsnummer (10-stellig)
Name, Vorname, Firmenbezeichnung*
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Tel. 0351/ 26128702 / Fax. 0351/ 26121099
E-Mail: Poststelle@lfulg.sachsen.de
- Erfolgt die Meldung der Rodung bis spätesten Ende des Weinwirtschaftsjahres, in dem die Rebfläche gerodet wurde, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung der Wiederanpflanzung derselben Fläche. Die Genehmigung gilt als an dem Tag erteilt, an dem die Fläche gerodet worden ist. Die Genehmigung gilt maximal drei Jahre.
- Erfolgt die Meldung der Rodung nicht bis spätesten Ende des Weinwirtschaftsjahres, in dem die Rebfläche gerodet wurde, so bedarf es eines Antrages auf Genehmigung der Wiederanpflanzung. Dieser Antrag muss bis zum Ende des zweiten auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres gestellt werden.