Antrag auf Genehmigung von Wiederbepflanzungen für Rebpflanzungen für ab 01.01.2016 gerodete Flächen gemäß Art. 66 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Angaben zum Antragsteller
freiwillige Angaben bei Rückfragen:
* Größe der gerodeten Fläche (Brachfläche) darf maximal die Größe des zur Umwandlung beantragten Wiederanpflanzungsrechtes sein.
Größe in m², darf nicht größer als die gerodete Fläche sein
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Betriebsnummer (10-stellig)
Tel. 0351/ 26128702 / Fax. 0351/ 26121099
E-Mail: poststelle.lfulg@smul.sachsen.de
Ich verpflichte mich, nachfolgend aufgeführte Fläche (Rodungsfläche) spätestens bis zum Ablauf des vierten Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Anpflanzung der neuen Reben (Wiederanpflanzungsfläche) zu roden und beantrage die Erteilung einer Genehmigung zur Wiederbepflanzung.
Unterschrift Antragsteller
Wenn die Wiederbepflanzung nur auf einer Teilfläche erfolgen soll, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Flurkartenauszug mit genauer Kennzeichnung der Fläche
Mir ist bekannt, dass
- die Genehmigung der Wiederbepflanzung für Rebpflanzungen maximal drei Jahre für die im Antrag benannte Fläche gilt,
- der Genehmigungsbescheid vor der Pflanzung vorliegen muss,
- ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Genehmigung nicht oder nicht richtig in Anspruch nimmt und diese Ordnungswidrigkeit mit einer
Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet wird.
- nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen (insbesondere nach Naturschutzrecht, Wasserrecht und Baurecht etc.) von mir gesondert bei den dafür
zuständigen Stellen beantragt werden müssen.