Antrag auf Förderung von Vorhaben zur Prävention von Schäden
durch Wolf und Luchs nach Fördergegenstand E.1
der Förderrichtlinie Natürliches Erbe - NE/2023
Posteingangsstempel der Behörde
Die Ident-Nr. wird durch die Behörde vergeben.
1. Angaben zum Antragsteller
ggf. weitere Namenszusätze
Adresse des Antragstellers
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Landesamt für Umwelt , Landwirtschaft und Geologie
Abteilung 3; Förderung
Ref. 33 - Förderung
Postfach 540137
01311 Dresden
Nur vollständig ausgefüllte und vorliegende Anträge können bearbeitet werden! (7 Seiten)
(dient zur Indentifizierung)
Kontodaten des Antragstellers
Hinweis: Die Ausgaben sind vom Konto des Antragstellers vorzufinanzieren. Die Zuwendungen sind auf dem Konto des Antragstellers anzunehmen!
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BNR 10 (soweit vorhanden)
1.1 Ergänzende Angaben zum Antragstellenden
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen in Schwierigkeiten?
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist?
Sind Sie ein wirtschaftlich tätiger Antragsteller (Unternehmen)?
Für die geförderten Anschaffungen bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass pauschalisierende Betriebe nach § 24 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und die Förderung daher auf Grundlage der Nettokosten erfolgt.
Wurde gegen Sie oder Sie als Beteiligter ein Antrag auf Durchführung nach der Insolvenzverordnung gestellt bzw. findet ein solchens Verfahren gegenwärtig statt.
Werden die Tiere im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten?
(11-stellig mit Prüfziffer)
(11-stellig , beginnt mit DE)
Name des für den Antragsteller zuständige Finanzamt
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein KMU (Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen)?
(siehe KMU-Merkblatt - Bitte fügen Sie die KMU Basiserklärung bei.)
1.2 Ergänzende Angaben zur Einordnung als Unternehmen
Hinweis: Als wirtschaftlich tätig gilt auch ein gemeldeter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb oder eine Privatperson, die Einnahmen aus der Schafhaltung erzielt.
Sofern Sie ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb sind, ist eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes über die Tierhaltung außerhalb des Betriebes vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt eine Nettoförderung.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Großes Unternehmen
Der Beginn des Vorhabens ist erst nach abschließender Prüfung zur Erfüllung des Anreizeffekts durch die Bewilligungsbehörde möglich. Hierzu erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.
Wenn ja, fügen Sie bitte einen aktuellen Nachweis vom Finanzamt bei
(z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
Bitte fügen Sie die Bestätigung UiS bei.
Bei "nein" bitte erläuern, warum nicht. Dann weiter bei 2.
Hinweis für Große Unternehmen:
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
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2.2 Inhalt und Umfang des Vorhabens
Bitte erläutern Sie, welche Art von Nutztieren geschützt werden soll und geben Sie die Anzahl der Tiere an.
tatsächlich vorhandener Tierbestand:
Bei der Tierhaltung in mehreren Gruppen geben Sie bitte die Anzahl der Gruppen und die Anzahl der Tiere je Gruppe zum Zeitpunkt der Antragstellung an, ggf. Begründung für Gruppenanzahl und Gruppeneinteilung beifügen.
(zum Zeitpunkt der Antragstellung, ohne zukünftige und ungeborene Tiere)
Ich bin Eigentümer der Tiere
Nur bei Kauf von Tieren von Dritten:
geplanter Tierbestand lt. Bestellung/
Kaufvertrag:
(zum Zeitpunkt der Antragstellung, ohne zukünftige und ungeborene Tiere)
Fügen Sie bitte eine Bestellung/Kaufvertrag bei.
Bitte geben Sie an, welche Anschaffungen zum Schutz der oben genannten Tiere gefördert werden sollen.
(Solargeräte sowie Weidezaunbox bzw. Tragebox nicht förderfähig)
(keine Starter-/Auto-/Versorgungsbatterie)
Erdstäbe (Länge mindestens 1 m; je angefangene 1 J Entladeenergie des beantragten Weizezaungerätes mindestens 1 laufender Meter Erdstab
(keine Geflügel-/Hühnernetze)
*) Zur Wolfsabwehr geeignet werden Geräte angesehen, die explizit zur Wolfsabwehr bzw. nach Herstellerangaben mit einer Entladeenergie von mind. 3,0 J und 4.000 - 5.000 V bei 500 Ohm ausgewiesen sind. Zuwendungsfähig sind 12 V-Weidezaunakkus mit mindestens 80 Ah.
Die beantragten Weidezaunnetze bzw. der Litzenzaun erfüllen die Anforderungen (1,05 m hoch, mindestens 5 stromführende Litzen mit maximalem Litzenabstand vom Boden 0,20 m – 0,40 m - 0,60 m - 0,90 m - 1,05 m). Ab der vierten Litze kann der Abstand zwischen den Litzen auf max. 0,30 m erhöht werden. Der Litzenzaun enthält keine Festzaunelemente.
Das zur Förderung beantragte Weidezaungerät ist zur Wolfsabwehr und für die beabsichtigte Netzanzahl bzw. Litzenzaunlänge geeignet sowie entspricht der guten fachlichen Praxis.
Sofern ausschließlich Weidezaungeräte bzw. Weidezaunakkus beantragt werden:
Verfügbare Weidezaunnetze sind elektrifizierbar und entsprechen den Mindestanforderungen (siehe oben).
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Gilt nur für Unternehmen: Mein Unternehmen ist seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen.
Mir ist bekannt, dass eine Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht gegeben ist, wenn offene Forderungen des Freistaates Sachsen gegen mich bestehen.
Mir ist bekannt, dass die Zuwendung widerrufen werden und bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden können, wenn sich nach der Bewilligung tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nicht gesichert ist.
4. Erklärungen des Antragstellenden im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Ich erkläre, dass ich mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe.
Als Beginn des Vorhabens gilt grundsätzlich entweder der Beginn der Bauarbeiten für eine Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine andere Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, wobei der früheste Zeitpunkt maßgebend ist.
Ich erkläre, dass ich für die hier zur Förderung beantragte/n Teile der Maßnahme bzw. Ausgaben keine anderen öffentlichen Zuwendungen beantragt bzw. erhalten habe oder beantragen werde.
Ich erkläre, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit auch innerhalb der Zweckbindungsfrist durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und des Bundes sowie durch den zuständigen Landes- bzw. Bundesrechnungshof auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile ich auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte ich Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden, einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern diese Gegenstände der Förderung waren oder sich geförderte Gegenstände entsprechend des Zuwendungsbescheides in diesen befinden.
Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird.
5. Erklärungen zur Zuverlässigkeit
6. Erklärungen zum Datenschutz
Gegen mich liegt keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der aktuellen Fassung vor.
Gegen mich ist wegen eines Vermögensdeliktes keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt, kein Strafbefehl erlassen und auch keine Einstellung gegen Auflagen erfolgt.
Gegen mich ist kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig.
7. Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellenden
Die beantragte Zuwendung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen gewährt. Die vorgenannten und nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landesrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mir ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein Einverständnis erkläre.
Ich erkläre, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Ich erkläre, dass ich die Zuwendungsvorrausetzungen und Verpflichtungen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023) zur Kenntnis genommen habe und mich entsprechend der beantragte Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der Zweckbindungsfrist verpflichte.
Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.
Mir ist bekannt, dass ich jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) gemäß der Förderrichtlinie oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen habe.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
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8. Warnung vor Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB
Die im Förderantrag genannten Tatsachen sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, von denen die Bewilligung, Auszahlung oder Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen fallen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 StGB, in der jeweils geltenden Fassung.
Subventionserhebliche Tatsachen sind Angaben und Erklärungen in diesem Antrag und den dazugehörigen Formularen
-zum Begünstigten einschließlich der Rechtsform
-zu gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnissen des Begünstigten
-zur wirtschaftlichen Situation des Begünstigten
-zu tatsächlichen Angaben zu Insolvenzverfahren
-zum Vorhaben:
-zum Ziel, Inhalt und Umfang des Vorhabens
-zum Beginn und zum Abschluss des Vorhabens (Ausführungszeitraum)
-zur geplanten Ausführung / Umsetzung des Vorhabens (Zeit- / Arbeitsplanung, Meilensteine)
-zum Standort des Vorhabens
-zu flächen- und/oder standortbezogenen Angaben
-zu den Eigentumsverhältnissen
-zu (anderweitigen) Verfügungs- / Nutzungsrechten
-zur bisherigen und künftigen Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden
-im Zusammenhang mit Aufgabenerfüllung und/oder Personal
-zur Art des Vorhabens (wirtschaftliche Tätigkeit)
-zu vorgesehenen Investitionstätigkeiten zu Wert- und Mengenangaben zur geplanten Investition
-zur Wirtschaftlichkeit, Rentabilität, Auslastung und Energieeffizienz
-zu Mehrfach- bzw. Vor- und Folgeförderungen
-zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen / Zertifizierungen
-zu gesetzlichen Einschränkungen
-zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
-zu beihilferechtlichen Sachverhalten
-zum Vergabeverfahren bzw. zu vergaberechtlichen Sachverhalten
-zum Bauablauf / -fortschritt (einschließlich Fotodokumentation)
-zu technischen Sachverhalten
-zu geplanten und realisierten Indikatoren im Rahmen des Vorhabens
-zum Finanzierungsplan:
-zu den geplanten bzw. getätigten Ausgaben
-zu steuerrechtlichen Verhältnissen
-zur Vorfinanzierung
-zur Beantragung/zum Erhalt weiterer Deckungsmittel wie öffentlicher Zuwendungen, Mittel Dritter (z. B. Spenden / Sponsorengelder) und Einnahmen
-zu sonstigen Finanzierungsquellen
-die Erklärungen und Verpflichtungen dieses Antrages.
Gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz sind insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich.
Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
Stellt die Bewilligungsbehörde fest, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Subventionsbetruges rechtfertigen oder die Begünstigten vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, hat sie diesen Vorgang gemäß Artikel 325 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, § 1 Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht vom 14. Januar 1997 (SächsGVBl. S. 2) (SächsSubvG) in Verbindung mit § 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) (SubvG), in den jeweils geltenden Fassungen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu übergeben.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Unterschriftdes Antragstellers:*
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Abteilung 3: Förderung, Agrarrecht
Ref. 33 - Förderung
Zur Wetterwarte 11
01109 Dresden-Klotzsche
Telefon: (0351) 8928 3301
Bitte den Antrag zwingend im Original an die Bewilligungsbehörde senden.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)