Vereinbarung für Fördervorhaben der RL NE/2014
zwischen
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Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2014)
Stand: 23.08.2018
Datum:
Unterschrift:
(Antragsteller)
Ort:
dem/der Antragsteller/in
(Name, Vorname, Firma, Verein o. ä.)
und dem/der Eigentümer/in
(Adresse)
(Name, Vorname, Firma, Verein o. ä.)
(Adresse)
und/oder dem/der
Nutzungsberechtigten
(Name, Vorname, Firma, Verein o. ä.)
(Adresse)
Die Parteien vereinbaren Folgendes:
Die Fläche wird dem o. g. Zuwendungsempfänger für folgendes Fördervorhaben  zur Verfügung gestellt:
über die Fläche
(Flurstücksangaben und Gemarkung entsprechend Antrag auf Förderung)
(genaue Bezeichnung des auf der Fläche geplanten Vorhabens)
Sie sind sich darüber einig, dass das Fördervorhaben auf der Fläche erlaubt ist.
Datum:
Unterschrift:
(Eigentümer/Nutzungsberechtigter)
Ort:
Der Begünstigte (Zuwendungsempfänger) ist verpflichtet, unverzüglich alle Änderungen subventionserheblicher Tatsachen mitzuteilen.
Seite 2-3 Datenschutzrechtliche Information
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Artikel 14 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung

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Telefon:
0351 2612 0
Verantwortlicher
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Postanschrift: Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Besucheranschrift: August-Böckelstiegel-Straße 1, 01326 Dresden Pillnitz
E-Mail:
poststelle.lfulg@smul.sachsen.de
2
Telefon:
0351 2612 1405
Datenschutzbeauftragter:
Postanschrift: s.o. Ziffer 1. mit dem Zusatz
„der Datenschutzbeauftragte“
Besucheranschrift: s.o. Ziffer 1.
E-Mail:
datenschutzbeauftragter.lfulg@smul.sachsen.de
3
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Feststellung der Flächenverfügbarkeit im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf Fördermittel auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014)


4
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum sowie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz (Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/ Landwirtschaft - SMULFördZuVO)



5
Diese Kategorie personenbezogener Daten werden verarbeitet:
Adressdaten, Flächendaten
6.1
Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden.


6.2
nur falls Nr. 6.1 ja:


Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personen-
bezogenen Daten:
7
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Fest-legung der Dauer der Speicherung:
Fördervorhaben, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden:
- bis 2035
Fördervorhaben, die aus Mitteln des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) oder aus Landesmitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden:
bis 10 Jahre nach Abschluss des Fördervorhabens bzw. nach Auslaufen der Zweckbindungsfrist




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Stand: 23.08.2018
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Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu, bzgl. derer Sie sich an den Verantwortlichen mit den Kontaktdaten unter Ziffer.1 bitte mit dem Zusatz „Abteilung 3/ Referat 33“ wenden:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird


- Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung), die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) erfolgt, dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling sowie
das Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung, dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht






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Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden.



10.1
Die personenenbezogenen Daten stammen aus folgender Quelle:
Formular zum Nachweis der Flächenverfügbarkeit im Rahmen des Förderverfahrens der Richtlinie Natürliches Erbe („Vereinbarung für Fördervorhaben der RL NE/2014“)


10.1
Es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Quelle:


Stand: 23.08.2018