Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach FRL WuF/2023
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Nur von der Bewilligungsstelle auszufüllen
Ident..-Nr.:
Angaben zum Antragsteller:
BNR 10 (soweit vorhanden)
BNR 15 (soweit vorhanden)
27614
Name bzw. Betriebsname
Vorname
Anrede
weiterer Name bzw. Zusatzname
Straße
Hauptwohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. Betriebssitz
Nummer
ggf. abweichende Zustelladresse
Straße
Nummer
Ort
ggf. Ortsteil
Postleitzahl
Ort
Postleitzahl
ggf. Ortsteil
weitere Kontaktdaten des Antragstellers
ggf. abweichender Name
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Stand 11/2024
Posteingangsstempel der Behörde
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Erstaufforstung
Waldumbau / Verjüngung in Schutzgebieten
Waldschutzmaßnahmen (nur Bau und Unterhaltung/Betrieb von Lagerplätzen)
Forstwirtschaftlicher Wegebau
Sofern Sie noch über keine BNR 10/15 verfügen, werden Sie  zur Prüfung Ihrer Identität gebeten eine Kopie des Personalausweises bzw. des Registerauszuges den Antragsunterlagen beizulegen. Nicht zur Identifizierung benötigte Daten (z.B. Seriennummern, Größe, Augenfarbe) können geschwärzt werden.
Titel
Bundesland
Staat (wenn abweichend von Deutschland)
Bodenschonende Holzrückung
Geburtsdatum
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Organisationsform
Kontodaten des Antragstellers
Der angegebene Kontoinhaber ist bevollmächtigt, die Zuwendung im Rahmen des Förderverfahrens entgegen zu nehmen.
IBAN
Name des Kontoinhabers (sofern abweichend vom Antragsteller)
BIC
Name des Kreditinstituts
Name des für den Antragsteller zuständigen Finanzamts
Steueridentifikationsnummer bei natürlichen Personen:
Steuernummer bei sonstigen Rechtsformen:
bei juristischen Personen und natürlichen Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit:
Gründungsdatum (nicht Übernahmedatum)
Bitte Kopie des Registerauszuges des Gesellschaftervertrages bzw. Anzeige nach § 138 Abgabeordnung beifügen.
Registriernr. des Registerauszuges/Gesellschaftervertrages
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Aussage zur Mehrfachförderung:
Wird das Vorhaben im Rahmen anderer Förderprogramme durchgeführt/ mitfinanziert oder erfolgt eine Mitfinanzierung über Spenden oder sonstige Drittmittel?
Ich/Wir erkläre/n für die in der Vorhabensbeschreibung aufgeführten Flächen:
dass ich/wir verfügungsberechtigte/r Eigentümer der angegebenen Flurstücke bin/sind.
dass ich/wir verfügungsberechtigte Bewirtschafter (z.B. Pächter) der angegebenen Flurstücke bin/sind.
dass ich/wir in Vollmacht handle/handeln.
dass es sich um Flächen im Eigentum oder Besitz der Mitglieder des beantragenden forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses oder anderer Teilnehmergemeinschaften handelt.
(Anlage EV und Kopie der Nutzungsvereinbarung (z. B. Pachtvertrag) beifügen)
(Vollmacht des Eigentümers beilegen)
Hinweise zum Vergaberecht und vorzeitigem Maßnahmebeginn:
Öffentliche Auftraggeber haben auf Grundlage des Sächsischen Vergabegesetzes und des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Vergaberecht zu beachten.
Größe des Antragstellers (forstliche Betriebsfläche in Hektar):
Die forstliche Betriebsfläche (alle forstlichen Betriebsflächen unabhängig von der Lage) beträgt gegenwärtig:
(private und körperschaftliche Waldbesitzer; statistische Angabe)
gemeinschaftliches Vorhaben:
Handelt es sich beim beantragten Vorhaben um ein gemeinschaftliches Vorhaben?
Wenn "ja" dann machen Sie bitte folgende Angabe:
Anzahl der am Vorhaben beteiligten Waldbesitzer
(private und körperschaftliche Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse; statistische Angabe)
dass ich den Antrag als Maßnahme- oder Vorhabensträger für ein gemeinschaftliches Vorhaben für Waldumbau, Wegebau oder Erstaufforstung stelle.
 (Anlage EV beifügen)
Nicht öffentlichen Auftraggeber müssen bei Vorhaben mit Anteilsfinanzierungen (Wegebau, Bau Lagerplatz) bei einer Gesamtzuwendung größer 100.000 EUR, bei Einzelaufträgen über 5.000 EUR vor Auftragserteilung grundsätzlich 3 Angebote einholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. 
Bei Vorhaben mit Ausgaben von weniger als 100.000 EUR ist der förderunschädliche Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Ab Ausgaben von 100.000 EUR werden Vorhaben nur bewilligt, wenn sie noch nicht begonnen wurden.
Dem Antrag sind, abhängig vom beantragten Vorhaben, weitere Unterlagen beizufügen. Bitte schauen Sie in die "Checkliste vollständige Antragsunterlagen FRL WuF/2023 (Teil 2 GAK-finanzierte Vorhaben)" und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
dass sie sich nicht im Eigentum oder Besitz von Bund oder Ländern oder von Institutionen, an denen Bund oder Länder zu mind. 25 von Hundert des Kapitalvermögens beteiligt sind, befinden.
und
EUR
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Allgemeine Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers:

Die beantragte Zuwendung setzt sich aus Mitteln des Freistaates Sachsen und des Bundes zusammen. Die nachfolgenden Erklärungen und Verpflichtungen sind erforderlich, um die Einhaltung von landes- und bundesrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Bewilligung eines Fördervorhabens ersetzt nicht eventuell notwendige Prüfungen oder Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Naturschutzrecht).

Mir/uns ist bekannt, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ich/wir zu sämtlichen nachstehenden Erklärungen und Verpflichtungen mein/unser Einverständnis erkläre/n.

Ich/wir erkläre/n, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir die Zuwendungsvoraussetzungen und Verpflichtungen dieser Richtlinie zur Kenntnis genommen habe/n und mich/uns entsprechend der beantragten Maßnahme zu deren Einhaltung während des gesamten Förderzeitraums und innerhalb der entsprechenden Zweckbindungsfrist verpflichte/n.

Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann.

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir jede Änderung zu den von mir/uns im Antrag gemachten Angaben oder zum Verwendungszweck (innerhalb der Zweckbindungsfrist) gemäß dieser Richtlinie oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände, wie die Gesamtausgaben und/oder die Finanzierung der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen habe/n.

Mir/uns ist/sind folgende Fördergrundsätze bekannt:

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir mit der Maßnahme noch nicht begonnen habe/n bzw. nicht vor dem in der Richtlinie oder durch die Bewilligungsbehörde festgelegten Termin für den vorzeitigen Beginn begonnen habe/n.

Ich bin/wir sind bereit, die rechtmäßige Verwendung der Fördermittel jederzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist durch die zuständigen Kontrollbehörden des Landes und des Bundes sowie durch die jeweils zuständigen Rechnungshöfe auch vor Ort überprüfen zu lassen. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern erteile/n ich/wir auf Verlangen erforderliche Auskünfte sowie Einsicht in Unterlagen, ebenso gestatte/n ich/wir Prüfungen und den Zutritt zu Grundstücken, baulichen Anlagen und Gebäuden, einschließlich der Wohn- und Geschäftsräume, sofern diese Gegenstand der Förderung waren oder sich geförderte Gegenstände entsprechend dem Zuwendungsbescheid in diesen befinden.

Mir/uns ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich/uns oder meinen/unseren Vertreter unmöglich gemacht wird.

Ich/wir erkläre/n, dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet und kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, jede diesbezügliche Änderung unverzüglich der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen.

Mir/uns sind die folgenden subventionsrechtlichen Hinweise bekannt:

Die im Förderantrag sowie den zugehörigen Anlagen genannten Tatsachen sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches, von denen die Bewilligung, Gewährung und Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist.

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unter den Tatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 des Strafgesetzbuches fallen.

Subventionserhebliche Tatsachen sind insbesondere alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht, Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Zuwendung abhängig ist sowie solche durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen verdeckt werden.

Die Behörden sind verpflichtet, den Verdacht eines Subventionsbetrugs den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.

Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass gegen mich/uns ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs oder eines anderen Vermögensdeliktes anhängig ist.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung, Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen wegen eines Vermögensdeliktes erfolgte.

Ich/wir erkläre/n, dass gegen mich/uns keine Untersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) vorliegt.

Ich/wir erkläre/n, sofern ich/wir Träger eines Unternehmens bin/sind, dass mein/unser Unternehmen seinen gesamten Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Ich/wir versichern, dass ich/wir für dieselben zuwendungsfähigen Teile der Maßnahme bzw. Ausgaben und Kosten keine anderen Zuwendungen beantragt bzw. erhalten habe/n oder beantragen werden.

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Erklärung zum Datenschutz und Hinweise hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten (Information nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 [Europäische Datenschutz-Grundverordnung]

Ich willige darin ein, dass

- die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der Bewilligung und Verwaltung verarbeitet werden; dies schließt auch die Verarbeitung der erhobenen Daten zum Zwecke eines gegebenenfalls entstehenden Erstattungsanspruches ein,

-  die mit diesem Antrag erhobenen personen- und betriebsbezogenen Daten zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten in einer automatisierten Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden und von den Behörden der Landwirtschaftsverwaltung der Länder, des Bundes, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Agrarstatistikgesetzes sowie von der Europäischen Union zur Erstellung von Statistiken und anonymisierten Auswertungen verwendet werden können,

Es ist mir bekannt, dass

- eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift für die Antragsangaben nicht besteht und die Einwilligung in die Verarbeitung - insbesondere in die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung - der erhobenen Daten freiwillig ist,

-  die erhobenen Daten zu Kontrollzwecken für die Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen, die Gegenstand dieses Antrags sind, benötigt werden,

-  die Nichteinwilligung zur Verarbeitung der erhobenen Daten zur Folge hätte, dass mein Antrag abgelehnt wird,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können,

-  meine personen- und betriebsbezogenen Daten nach § 197 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Feststellung der Versicherungspflicht, der Anspruchsberechtigung und zum Zweck der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung übermittelt werden können,

-  meine personenbezogenen Daten durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium nach § 4 SächsFöDaG auch ohne mein Einverständnis verarbeitet werden dürfen, soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) vom 10. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 273), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330, 340) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.

- im Fall einer Prüfung durch gesetzlich zuständige nationale  Behörden (z. B. Sächsischer Rechnungshof) eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ebenfalls an diese Einrichtungen erfolgen kann,

- die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen teilweise durch Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen kann,

- abhängig vom Zweck - für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden - diese ausschließlich im Rahmen der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen für befugte Mitarbeiter zugänglich sind:

· des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und seiner nachgeordneten Behörden,

· der nationalen Kontrollbehörden,

· der Mitarbeiter von Auftragsdatenverarbeitern.

- die personenbezogenen Daten solange gespeichert werden müssen, bis die sich nach Abschluss des Fördervorhabens (einschließlich aller Auszahlungen und gegebenenfalls abgeschlossener Rückforderungsverfahren) anschließend ergebenden nationalen und europäischen Aufbewahrungsfristen, insbesondere auf der Grundlage der Bestimmungen nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014 und Ziffer VIII der VwV Aktenführung vom 31. Mai 2013 (SächsABl. S. 624), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 348), abgelaufen sind,

-  bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit der personenbezogenen Daten gemäß der Artikel 15 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht,

Datum:
Unterschrift:
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Ort:
- die Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit von mir widerrufen werden kann. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf der Einwilligung hätte, je nach Bearbeitungsstand, zur Folge, dass

· der Antrag nicht mehr weiter bearbeitet werden kann und abzulehnen ist bzw.

· ein bereits ergangener Zuwendungsbescheid zu widerrufen ist und

       ·      ggf. bereits ausgezahlte Fördermittel zurückzufordern sind.

- für Auskünfte und Fragen hinsichtlich der Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berechtigung und Löschung die Möglichkeit besteht, sich an die zentrale Kontaktstelle für den Verantwortlichen wie folgt zu wenden:

    Referat ZA

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

    Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden

    Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden

    Telefon: (0351) 564 - 22630

    E-Mail: DS_ELER-investiv@smekul.sachsen.de

- der zuständige Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen wie folgt zu erreichen ist:

    Datenschutzbeauftragter des SMEKUL

    Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

    Postanschrift: Postfach 10 05 10, 01076 Dresden

    Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden

    Telefon: (0351) 564 - 0

    E-Mail: poststelle@smekul.sachsen.de

- ein Recht besteht, sich bei der

    Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten

    Postanschrift: Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

    Besucheradresse: Devrientstraße 5, 01067 Dresden

    Telefon: (0351) 85471 - 101

    E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

 als zuständige Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgte.

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