Erstaufforstung und deren Nachbesserung
als Anlage zum Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach FRL WuF/2023
Bei mehr als acht Flurstücken bitte eine zusätzliche Anlage beifügen.
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Die grau hinterlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt.
1.2 Feldblockzuordnung bei landwirtschaftlichen Flächen:
Nummer des Feldblockes (z. B. AL-123-123456)
anteilige Fläche davon (ha)
4. Zuordnung des Vorhabens bei der Nachbesserung:
Ident.-Nr. der Erstaufforstung
3. Beschreibung des Vorhabens:
Hinweis: Es ist nicht möglich einen Förderantrag für eine Erstaufforstung zu stellen und gleich pauschal eine Nachbesserung dieser Fläche mit zu beantragen.
1.3 Erklärungen zur Beantragung der Einkommensverlustprämie nach FRL AUK/2023:
Karte mit Maßstab und Pflanzplan liegen den Antragsunterlagen bei.
Für die Aufforstung von Ackerflächen (alle) oder von Dauergrünlandflächen (nur innerhalb von Hochwasserentstehungs- oder Waldmehrungsgebieten gemäß Landesplanung) kann eine Einkommensverlustprämie nach FRL AUK/2023 (https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-agrarumwelt-und-klimamassnahmen-frl-auk-2023-11982.html) beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Erstaufforstung nach FRL WuF/2023 gefördert wurde (Endfestsetzungsbescheid). Dazu sind folgende Erklärungen abzugeben:
Es ist beabsichtigt, für die aufgeforstete Fläche eine Einkommensverlustprämie nach FRL AUK/2023 zu beantragen.
Bei der Erstaufforstungsfläche handelt es sich um
Ackerland
Grünland innerhalb eines Hochwasserentstehungsgebietes und/oder eines Vorrang- oder Vorbehaltgebietes Waldmehrung gemäß Landesplanung.
Die gesamte Fläche darf nur eine Nutzungsart umfassen.
5. Angaben zum Forstbetrieb
5.1 Angaben zum Waldbewirtschaftungsplan (nur bei Großunternehmen und Kommunen)
Ist die beantragte Fläche Bestandteil des Bewirtschaftungsplanes?
Wurde ein Nachhaltigkeitshiebssatz ermittelt?
(nur für Forstbetriebe über 100 ha Gesamtbetriebsgröße)
Die Bewilligungsbehörde behält es sich vor, dass der Begünstigte den Plan vorlegen muss.
* Das Ende des Ausführungszeitraumes darf bis Dezember des Folgejahres liegen. Längerfristige Ausführungszeiträume können von der Bewilligungsbehörde abgelehnt werden.
Unterschrift (bei juristischen Personen mit Stempel)
6. Erklärungen des Antragstellers:
es sich nicht um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft handelt und keine Anerkennung und Anrechung als Kompensationsfläche nach Sächsischer Ökokonto-Verordnung erfolgt.
die geplanten Vorhaben nicht auf Flächen durchgeführt werden, die dem Begünstigten unentgeltlich zum Zwecke des Naturschutzes übertragen wurden.
Sofern die Verwendung von Saat-/Pflanzgut aus dem eigenen Wald (Wildlinge) geplant ist, muß das Formular "Eigenerklärung bei der Verwendung von Saat- oder Pflanzgut aus dem eigenen Forstbetrieb" beigefügt werden.
b) Verwendung von Saat-/Pflanzgut aus dem eigenen Wald