ggf. weitere Namenszusätze
Zustelladresse des Zuwendungsempfängers
Verwendungsnachweis für Zuwendungen für Vorhaben der GAK nach FRL WuF/2023
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Name des Zuwendungsempfängers
weitere Kontaktdaten des Zuwendungsempfängers
ggf. Name, Vorname, Funktion des Ansprechpartners / Vertreters
Hiermit beantrage ich die Auszahlung der Zuwendung gemäß der teilvorhabenspezifischen Anlage zum Verwendungsnachweis in Höhe von:
Das Vorhaben wurde wie folgt durchgeführt:
Nur von der Bewilligungsstelle auszufüllen
Posteingangsstempel der Behörde
Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Waldschutzmaßnahmen (nur Bau und Unterhaltung/Betrieb von Lagerplätzen)
Forstwirtschaftlicher Wegebau
Bodenschonende Holzrückung
Steuer-ID (IdNr) bei natürlichen Personen ohne Haupt- und Nebenerwerbsbetrieb (11 Stellen):
Bundeseiheitliche Steuernummer bei natürlichen Personen mit Haupt- und Nebenerwerbsbetrieb und bei sonstigen Rechtsformen
(13 Stellen):
Ich/wir erkläre/n, dass
- die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) eingehalten sowie die erteilten Auflagen erfüllt wurden.
- die Angaben in der/den Belegliste/n mit den Belegen übereinstimmen und sachlich sowie rechnerisch richtig sind.
- ich/wir die Bewilligungsbehörde in einer formlosen Aufstellung über zusätzlich erhaltene Boni und Rabatte unterrichte und die davon betroffenen abgerechneten Belege benenne/n.
- soweit Kopien von Zahlungsnachweisen oder Onlinebelege vorgelegt werden, diese mit dem Original übereinstimmen bzw. die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Inhalte von mir/uns bestätigt wird.
- die geltend gemachten Ausgaben für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig waren.
- die für die Durchführung des Vorhabens/ der Teilvorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.
Mir/uns ist bekannt, dass
- die in diesem Auszahlungsantrag genannten Tatsachen, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von
§ 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Zuwendung abhängig ist. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen fallen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 StGB.
Subventionserhebliche Tatsachen in diesem Auszahlungsantrag sind:
- Angaben zu Name, Anschrift und Kontodaten des Begünstigten,
- Angaben zu den nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben und dem beantragten Auszahlungsbetrag,
- Angaben zum Stand der Umsetzung des Vorhabens (einschließlich Fotonachweise),
- Angaben aus den Beleglisten zum Datum des Auftrags, Datum und Höhe der Rechnung, Bezahldatum und tatsächlich gezahltem Betrag sowie zur Mehrwertsteuer und den förderfähigen Ausgaben,
- Angaben zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen,
- Angaben in Zwischenberichten, Schlussberichten oder Sachberichten,
- tatsächliche Angaben zu Änderungen bzw. Abweichungen zum bewilligten Vorhaben,
- tatsächliche Angaben zur zweckentsprechenden Verwendung,
- Angaben zu den realisierten Kapazitäten oder Indikatoren,
- Angaben zum Vergabeverfahren und Auftragsvergabe,
- Angaben zur steuerrechtlichen Stellung,
- Angaben zu erhaltenen oder zusätzlichen oder erhöhten Deckungsmitteln,
- tatsächliche Angaben zu Insolvenzverfahren,
- die Einhaltung der Zweckbindungsfrist,
- die Erklärungen aus diesem Antrag
o zur Richtigkeit der Belege und Zahlungsnachweise und zur Übereinstimmung entsprechender Kopien mit den Originalen
o zur Einhaltung der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides
o zur Vorlage erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 4 Subventionsgesetz insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Wird durch ein Scheingeschäft oder eine Scheinhandlung ein anderer Sachverhalt verdeckt, so ist der verdeckte Sachverhalt für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils maßgebend. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist.
- die Behörde gemäß § 1 Sächsisches Subventionsgesetz in Verbindung mit § 6 Subventionsgesetz in Verbindung mit Artikel 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet ist, bei tatsächlichen Anhaltspunkten den Verdacht eines Subventionsbetruges den Subventionsbehörden mitzuteilen.
Ich/Wir erkläre/n dass
- für das/die abgerechnete/n Teilvorhaben der Finanzierungsplan des Förderantrages eingehalten wurde und keine weiteren Deckungsmittel oder Beteiligungen Dritter hinzugekommen sind.
- mir/uns bekannt ist, dass auch alle später hinzutretenden Mittel Dritter der Bewilligungsbehörde mitzuteilen sind.
- die Teilvorhaben, wie im Zuwendungsbescheid bewilligt, vollständig durchgeführt wurden.
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Erklärungen / Verpflichtungen: