Anlage zum Verwendungsnachweis
Bau und Betrieb von Lagerplätzen
als Anlage zum Verwendungsnachweis auf Förderung von Vorhaben der GAK nach FRL WuF/2023
Hinweise:
Nach Abschluss eines Vorhabens "Bau von Lagerplätzen" ist ein Verwendungsnachweis nach Abschluss aller Maßnahmen zu stellen.
Für das Vorhaben "Unterhaltung und Betrieb von Lagerplätzen" ist immer nach Abschluss eines Jahres ein Verwendungsnachweis zu stellen. Abrechungsgröße ist die Menge Zugang lt. Lagerbuch.
Indikatoren zu den Vorhaben:
Lagerkapazität in m³ beim Bau von Lagerplätzen:
eingelagerte Schadholzmenge in m³ bei Unterhaltung und Betrieb von Lagerplätzen (muß den Zugängen im Lagerbuch entsprechen)
Dieses Textfeld ist für Ausführungen des Zuwendungsemfängers zum Vorhaben vorgesehen. Insbesondere bei Abweichungen zwischen dem beantragten und dem realisierten Vorhaben werden Sie um Erläuterung/ Begründung gebeten.
Herleitung der beantragten Zuwendung:
Bau: ff. Ausgaben lt. Belegliste x Fördersatz 80% = beantragte Zuwendung
Betrieb: eingelagerte Menge lt. Lagerbuch x Festbetrag 4 €/m³ und Jahr = beantragte Zuwendung
Eigenerklärung bei "Unterhaltung und Betrieb von Lagerplätzen":
Hiermit erkläre ich, dass die eingelagerte Schadholzmenge lt. Verwendungsnachweis nur im Freistaat Sachsen eingeschlagenes Holz beinhaltet.
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Eigenerklärung zur Publizitätsverpflichtung nach § 44 a SäHO (betrifft nur den Bau von Lagerplätzen mit einem Investitionsvolumen über 50.000 €):
Die Vorgaben des Zuwendungsbescheides, die Öffentlichkeit auf die Mitfinanzierung des Vorhabens durch den Freistaat Sachsen hinzuweisen, habe(n) ich/wir beachtet und umgesetzt. Das durch die Bewilligungsbehörde mit dem Zuwendungsbescheid übersandte Schild habe ich am Lagerplatz angebracht und werde es bis zum Ende der Zweckbindungsfrist dort belassen.
mit Abweichungen (bitte in gesonderter Anlage erläutern)