mechanische Vorwuchsbeseitigung einmalig
erstmaliger mechanischer Verbissschutz
Zwischensumme (Summe Z. 1-8 abzgl. 9)
ein- bis zweimalige Kulturpflege
Anlage zum Verwendungsnachweis
Erstaufforstung/Nachbesserung
Mit dem beantragten Vorhaben und dem Zuwendungszweck zusammenhängende-tatsächlich getätigte-Nettoausgaben in EURO
Fördersatz lt. Richtlinie
beantragte Fördermittel (Zeile 10x11)
hiermit zur Förderung beantragt
im Rahmen der Verwaltungskontrolle
anerkannt
Förderfähig sind die Nettoausgaben, d. h. Ausgaben ohne Mehrwertsteuer.
Als Anlage zum Verwendungsnachweis auf Förderung von Vorhaben der GAK nach der Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014)
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
Zuschüsse und Sachleistungen Dritter
In diesem zahlenmäßigen Nachweis sind die tatsächlich getätigten, mit dem bewilligten Vorhaben und dem Zuwendungszweck zusammenhängenden und von Ihnen als förderfähig eingeschätzten Nettoausgaben anzugeben.
Hinweis: Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis zu stellen. Es ist somit nicht möglich, die ggf. später durchgeführte Kulturpflege in einem separaten Verwendungsnachweis abzurechnen.
Hier ist die Durchführung des Vorhabens sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. Insbesondere bei Abweichungen zwischen dem beantragten und dem realisierten Vorhaben ist eine Erläuterung/Begründung erforderlich.
Fachspezifische Angaben zum Vorhaben:
Das Vorhaben wurde mit mit folgenden Baum- und Straucharten durchgeführt:
(bei juristischen Personen mit Stempel)
Bestätigungsvermerk der Bewilligungsstelle:
Alle Felder mit einem * sind unbedingt auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen.
(Herkunftsschlüssel-Nummer)
Das Vorhaben wurde auf einer Fläche von ha realisiert.
Achtung: Bitte reichen Sie Kopien der Rechnung oder des Lieferscheines für die Pflanzenbeschaffung mit dem Verwendungsnachweis ein, damit die Bewilligungsbehörde die Einhaltung des Forstvermehrungsgutsgesetzes anhand der Angaben zur gepflanzten Herkunft überprüfen kann.