als Anlage zum Basisantrag auf Förderung von Vorhaben der GAK nach FRL WuF/2023
Bei mehr als sechs Flurstücken bitte eine zusätzliche Anlage beifügen.
Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbehörde
Die grau hinterlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt.
Bitte erstellen Sie eine Beschreibung für ein Vorhaben mit einer Mindestfläche von 0,2 ha. Nahe zusammenliegende und standörtlich vergleichbare Einzelflächen, die jeweils die Mindestgröße von 0,2 ha haben, können auch zu einem Vorhaben zusammengefasst werden.
* Das Ende des Ausführungszeitraumes muss im Antrags- oder Folgejahr liegen. Längerfristige Ausführungs- zeiträume können von der Bewilligungsbehörde abgelehnt werden.
3. Beschreibung des Vorhabens:
3.1. Standort:
V
Hügelland, Lausitzer Bergland
IV
westliches Vogtland, Zittauer Gebirge
Wasserversorgung/
Nährkraft
(Standortform)
Unterschrift (bei juristischen Personen mit Stempel)
4. Erklärungen des Antragstellers:
es sich nicht um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft handelt und keine Anerkennung und Anrechung als Kompensationsfläche nach Sächsischer Ökokonto-Verordnung erfolgt.
die geplanten Vorhaben nicht auf Flächen durchgeführt werden, die dem Begünstigten unentgeltlich zum Zwecke des Naturschutzes übertragen wurden.
b) kein Ausschluss forstwirtschaftlicher Eingriffe
Für die beantragte Vorhabensfläche bestehen keine Rechtsvorschriften (z. B. Schutzgebietsverordnung) oder freiwillige Verpflichtungen (z. B. Bundesprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement Kriterium 12 - Natürliche Waldentwicklung) die forstwirtschaftliche Eingriffe ausschließen.
5. Herleitung der Zuwendung (Bagatellgrenze 600 EUR):
geplante Pflegefläche insgesamt (Hinweis: Die für die Bewilligung entscheidende Größe ist die GPS-Vermessung durch den SBS):
beantragte Zuwendung: Fläche x Festbetrag von 519,00 EUR/ha =
ha mit 2 Nachkommastellen