Antrag auf Genehmigung
zur Umwandlung von Dauergrünland
Antrag bitte bei dem zuständigen Förder- und Fachbildungszentrum bzw. der zugehörigen Informations- und Servicestelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einreichen.
Unternehmensnummer InVeKoS/ELER oder ELER-Registriernummer
1. Umwandlung in Ackerland oder Dauerkultur
Hiermit wird für die in der Anlage 1 aufgeführte(n) nicht umweltsensible(n) Dauergrünlandfläche(n) in Sachsen die Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland gemäß § 3 GAPKondV i. V. mit § 5 Absatz GAPKondG beantragt.
Die erforderlichen digitalen Geometrien der entsprechenden Fläche(n) (Shapes) sind dem Antrag beigefügt.
nach § 3 GAPKondV i. V. mit § 5 GAPKondG
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie
Anlage 1: Flächenverzeichnis der umzuwandelnden Fläche(n) und dessen beabsichtigte Nutzung
Anlage 2: Flächenverzeichnis der Ersatzfläche(n)
Anlage 3: Zustimmungserklärung des Eigentümers bei Pachtflächen zur Umwandlung der in Anlage 1
aufgeführten Fläche(n)
Anlage 4: Zustimmungserklärung des Eigentümers bei Pachtflächen zur Umwandlung der in Anlage 2
aufgeführten Fläche(n)
Anlage 5: Bereitschaftserklärung des Begünstigten, zu dessen Betrieb die Fläche(n) gehören, welche als
Ersatzfläche(n) umgewandelt werden sollen, zum Anlegen von Dauergrünland
Angabe von Gründen, weshalb keine Ersatzfläche(n) angelegt werden soll(en)
Kopie der nach einer anderen Rechtsvorschrift erlassenen Genehmigung(en) (z.B. Baugenehmigung)
2. Folgende Anlagen sind entsprechend § 3 Absatz 2, 3 und § 4 Absatz 3 bis 5 GAPKondV beigefügt: