Antrag nach dem Gesetz
zum Schutze der Bevölkerung
vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
auf
Landratsamt Bautzen
Ordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
2. Angaben zum Hund
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort
ggf.
Geburtsname
Hiermit beantrage ich für nachfolgend beschriebenen Hund eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gemäß § 5 GefHundG.
Hunderasse, -gruppe,
Kreuzung untereinander
Wurfdatum
Zuchtname
Rufname
besondere
Kennzeichen
Haltung seit/
ab (Datum)
Mikrochipnummer
ggf. Tätowierung
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
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Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Name
Vorname
Titel
E-Mail
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Telefon (freiwillige Angabe)
3. Angaben zur Haltung
Die Prüfung der Sachkunde
(Bescheinigung liegt als Kopie bei).
Eine besondere
Haftpflichtversicherung
abgeschlossen (Kopie wird nachgereicht).
1. Angaben zum Halter des Hundes
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Die Haltung erfolgt in (z. B. Zwinger,
Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
4. Erklärung zur Zuverlässigkeit
Ich versichere, dass ich nicht

Ich versichere weiterhin, dass ich nicht

-  wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes
   über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz verstoßen habe,
-  trunksüchtig oder rauschgiftmittelsüchtig bin oder Medikamente missbräuchlich anwende,
-  auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen Behinderung Betreute(r) nach § 1896 des
   Bürgerlichen-Gesetzbuches bin oder
-  wiederholt gegen §§ 3 bis 7 des GefHundG (Handelsverbot, Aggressionsausbildungsverbot,  
   Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht und
   Mitteilungspflichten) verstoßen habe.
- wegen einer vorsätzlichen Straftat,
- wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
- wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die
  Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden bin.

(Hinweis: seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung sind noch keine 5 Jahre verstrichen. In die Frist nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Antragsteller auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.)

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

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Unterschrift des Antragstellers
Ort, Datum
Hinweis
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind über
nachfolgenden Link abrufbar:
Über die Erteilung einer Erlaubnis kann erst dann entschieden werden, wenn der Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 8 GefHundG) auf der Grundlage einer Sachkundeprüfung, eine besondere Haftpflichtversicherung sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß §30 Abs. 5 BZRG vorliegen.

5. Vorzulegende Unterlagen
Ich versichere, dass alle Angaben, soweit sie in den Anlagen zum Antrag zu machen sind, richtig und vollständig sind. Änderungen werde ich unverzüglich mitteilen.