Landratsamt Bautzen
Ordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
den Erwerb
(§ 10 Abs. 1 WaffG)
das Überlassen einer Schusswaffe
(§ 34 Abs. 2 WaffG)
2. Verkäufer/Überlassender
unterer Randbereich 10 mm
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
1. Angaben zum Antragsteller
Bezeichnung der Munition oder des Kalibers
Hersteller oder Warenzeichen (Modellbezeichnung)
© Landratsamt Bautzen 12/2020
Unterschrift des Käufers/Verkäufers
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