Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis
Landratsamt Bautzen
Ordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Vorderladerschützen
Böllerschützen
Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
1. Angaben zum Antragsteller
Name
Geburtsort
Vorname
^
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Nr.
Personalien ausgewiesen durch
am
Ausgestellt von
Erteilung
Verlängerung
nach § 27 SprengG
Reisepass
Personalausweis
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Seite 1 von 7
Nr.
Wohnungen in den letzten 5 Jahren (Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort)
PLZ
Straße
Ort
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
© Landratsamt Bautzen 12/2020
Titel
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Telefon
E-Mail
Seite 2 von 7
© Landratsamt Bautzen 12/2020
Angaben zur Zuverlässigkeit, der Sachkunde und persönlichen Eignung des Antragstellers bzw. des Vertretungsberechtigten
Ich bin
nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt
nicht Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht
festgestellt hat
nicht innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen
nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig
nicht abhängig von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln
nicht psychisch krank
Ich besitze die zum Umgang mit Schusswaffen erforderliche persönliche Eignung
Mögliche Einschränkungen z. B. nicht korrigierbare Sehschwächen, Nachtblindheit, Hirnverletzung, schwere Herz- u. Kreislauferkrankungen, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Taubheit, Amputation, Lähmungen o. ä.
Das Zeugnis über die Sachkunde nach § 7 WaffG
lag der Behörde bereits vor
wird vorgelegt
besitze ich nicht
Ich bin Inhaber eines gültigen
gültig bis
Waffenschein-Nr.
ausstellende Behörde
Jahres-
Tages-
Jugend-
Ausländerjagdscheins
Wurde bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt?
wenn ja
Ausstellungsbehörde
Jahr
ja
nein
nicht Einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung anhängig, die Bestrebungen verfolgen, die die verfassungsmäßige Ordnung nicht anerkennen.
Ich bin
die Verbindlichkeit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland an.
ich erkenne
die Legitimität des Handels Ihrer Organe ein.
Seite 3 von 7
3. Beantragte Mengen (für den Zeitraum von fünf Jahren)
kg Schwarzpulver
kg Böllerpulver
kg NC-Pulver
4. Angaben über die beabsichtigte Tätigkeit
Vorderladerschießen
Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Böllerschießen
2. Die Fachkunde wird nachgewiesen durch (bei Erstantrag Nachweise bitte
    beifügen!)
ausstellende Behörde
Inhalt der Fachkunde
Ausstellungsdatum
5. Sind Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheines?
wenn ja,
Art der Erlaubnis
ausstellende Behörde
ausgestellt am
Nummer
6. Sind Sie Mitglied einer Jagd- oder Schießsportvereinigung?
wenn ja
Name der Vereinigung
ja
nein
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
© Landratsamt Bautzen 12/2020
ja
nein
^
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
7. Hinweise
Wenn Sie Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung sind, haben Sie mit dem Antrag eine Bescheinigung des Veieines vorzulegen, durch die Ihre Mitgliedschaft und regelmäßige sowie erfolgreiche Teilnahme am Schießen des Vereines mit Vorderladerwaffen oder das Schießen mit entsprechenden Kalibern bescheinigt wird.
keine
folgende Mängel
Ich versichere, dass vorstehende Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
Unterschrift der Eltern, wenn der Antragsteller jünger als 21 Jahre alt ist
Körperliche und geistige Mängel (z. B. schwere Form der Sehschwäche, Farbuntüchtigkeit, Nacht-
blindheit, Hirnverletzung schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch, usw. habe bzw. hatte ich
Seite 4 von 7
Hinweis
Die gemachten Angaben sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegen. Nach § 39 WaffG sind Sie zur Abgabe dieser Daten verpflichtet. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt das Landratsamt/kreisfreie Stadt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und dem Erziehungsregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der zuständigen Polizeidirektion ein.

© Landratsamt Bautzen 12/2020
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind über
nachfolgenden Link abrufbar:
^
Mehrfamilienhaus
unbewohnter Raum
unbewohntem Gebäude
Anlage
Angaben zur Aufbewahrung kleiner Mengen von Treibladungsmitteln
Die Aufbewahrung erfolgt in einem:
Einfamilienhaus
bewohnter Raum
Bezeichnung und Beschreibung des Raumes/unbewohnten Gebäudes (z. B. Kellerraum)
  1. Besitzt der Aufbewahrungsort eine Druckentlastungsfläche (z. B. Fenster)?
  4. Sind die Fenster ausreichend gesichert (z. B. Fenstergitter, Isolierglas, Drahtglas)?
  5. Erfolgt die Aufbewahrung in einem Behältnis (z. B. Kassette, Wandschrank,
      Stahlschrank)?
  6. Ist das Behältnis verschließbar?
  7. Ist das Behältnis gegen Wegnahme gesichert (z. B. Verdübelung in der Wand)?
  8. Können Befestigungen und Beschläge von außen entfernt werden?
  9. Hat das Behältnis ein außen bündig angebrachtes Sicherheitsschloss?
10. Greift das Sicherheitsschloss bereits nach einer Schließung?
11. Kann eine Lagertemperatur von 75 C° überschritten werden?
12. Wird im Aufbewahrungsraum offenes Licht oder offenes Feuer verwendet?
13. Werden im Aufbewahrungsraum leicht entzündliche oder brennbare Materialen
      gelagert?
14. Sind in der Nähe geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung vorhanden
      (z. B. Wandhydrant, 6 kg Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver)?
15. Werden die Anzündhütchen getrennt von den übrigen Explosivstoffen aufbewahrt?
  3. Besitzt die Tür ein außen bündig angebrachtes Sicherheitsschloss?
zum Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
Seite 5 von 7
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
ja
nein
ja
nein
ja
nein
  2. Ist der Aufbewahrungsraum feuerhemmend (F 30) abgetrennt/ausgeführt?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
© Landratsamt Bautzen 12/2020
^
zum Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis -
Bescheinigung nach Nr. 27.8 der SprengVwV als Nachweis über das Bedürfnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Diese Bescheinigung ist durch den Schützenverein auszufüllen!
Wird hiermit bescheinigt, dass er seit
Mitglied der u. g. Schützenvereinigung ist und sich als
Sportschütze regelmäßig und erfolgreich an den übwigsschießen mit
Vorderladerwaffen
sonstigen Waffen beteiligt.
Er hat die Erlaubnis zum Erwerb von folgenden explosionsgefährliehen Stoffen beantragt und ist mit deren Handhabung vertraut:
Schwarzpulver
Böllerpulver
NC-Pulver
Als Mitglied der Schützenvereinigung benötigt der Genannte die beantragte Erlaubnis
zur Teilnahme an ordentlichen Wettkämpfen nach der Sportordnung des
BDS
DSB
DSU
BDMP
sonstige Dachverbände
zum Böllerschießen im Rahmen der Brauchtumspflege
zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
Die Schießstätte des Vereines ist für das Vorderladerschießen zugelassen.
Hinweise
Ordnungsamt
Anlage Seite 6 von 7
Angaben zum Antragsteller
Name
Geburtsort
Vorname
Geburtsdatum
bei Abweichung auch Geburtsname
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
Der Genannte besitzt als geübter Sportschütze die erforderliche Fachkunde und Sorgfalt für den sicheren Umgang mit den genannten explosionsgefährlichen Stoffen. Es wurden insbesondere Kenntnisse erworben und vermittelt über die Vorschriften der Notwehr und des Notstandes sowie über die wichtigsten Vorschriften über den Umgang mit Schusswaffen und aber die Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse.

© Landratsamt Bautzen 12/2020
Titel
Telefon
E-Mail
^
Ort, Datum
Stempel der Schützenvereinigung
Das Vereinsmitglied nutzt zum Schießen o. g. Disziplin folgende Schießstätte/n
Das Vereinsmitglied ist ausreichend gegen Haftpflicht und Unfall versichert.
Unterschritten der Berechtigten/Vorstand
Anlage Seite 7 von 7
© Landratsamt Bautzen 12/2020