Diese Bescheinigung hat ab dem Tag der erfolgten Untersuchung eine Gültigkeitsdauer von 9 Monaten. Sie kann bei veränderter Seuchenlage sofort widerrufen werden.
Landratsamt Bautzen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Untersuchungsprotokoll für Bienenvölker
Name des Imkers/Bienenzuchtbetriebes
Die am vorstehenden Standort insgesamt vorhandenen
Amerikanischen Faulbrut befunden worden.
Allgemeine Hygiene-Einschätzung
2. Amtstierärztliche Bescheinigung
Die oben genannten Bienenvölker des Imkers
entsprechen an diesem Standort nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Bienenvölker sind gemäß der am
erfolgten Untersuchung frei von Erscheinungen
der bösartigen (amerikanischen) Faulbrut. Ihr Herkunftsort/Heimatort liegt nicht in einem amtlich
2. Die Bienen stammen nicht aus einem Bestand, in dem die Milbenseuche (Acariose) amtlich
festgestellt wurde.
gemäß § 5 Bienenseuchen-Verordnung *
1. Angaben zum Imker/Bienenzuchtbetrieb
Angaben zum BSV (Bienensachverständiger)
Amtstierärztliche Bescheinigung Nummer
untersucht und frei von Erscheinungen der
festgelegten Faulbrutsperrbezirk.
Die Informationen des Lebensmittel- und Veterinäramtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 11/2020
* in der zur Zeit geltenden Fassung
Aus/mit dem vorstehend genannten und untersuchten Bienenvölkerbestand, erfolgt von mir:
Die Abwanderung erfolgt unmittelbar nach Blüh- bzw. Trachtende. Die Bienenvölker werden:
zurück auf den Heimatstandort gebracht
2. Die Beschickung der Belegstation
Begattungseinheiten
(Einwabenkästen).
Die Informationen des Lebensmittel- und Veterinäramtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 11/2020