Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
1. Sozialer Dienstleister
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Straße
PLZ
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Name des Dienstleisters
2. Art der sozialen Dienstleistung
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Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Telefon
E-Mail
Name der
Kontaktperson
Vorname der
Kontaktperson
Durch die hoheitlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) ist die Tätigkeit als sozialer Dienstleister wie folgt beeinträchtigt:
Durch die Beeinträchtigung ist eine ggf. modifizierte Fortführung des Leistungsverhältnisses für folgende Beschäftigte nicht möglich.
Anzahl der Fachkräfte
Anzahl sonstige Mitarbeiter
Hiermit wird die Gewährung eines Zuschusses nach § 3 SodEG ab
beantragt.
gemäß §§ 2 und 3 Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
(SodEG)
Hinweis
3. Angaben zur Ermittlung des Zuschussbedarfes
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Bereich
Zahlungen in folgender Höhe geleistet
(bei kürzerer Dauer des Rechtsverhältnisses: Wie lange, welche Höhe)
Folgende Maßnahmen zur Kosteneinsparung wurden ergriffen
(z. B. Stillegung des Fuhrparks, Reduzierung von Verbrauchsaufwendungen, Kurzarbeit u. ä.)
(Auflistung nach Monaten in EUR)
Die tatsächlich realisierten Ersparnisse betragen
Um den Bestand meines Unternehmens/meiner Einrichtung selbständig zu sichern, habe ich nachfolgende vorrangige Mittel beantragt bzw. beziehe ich Mittel aus:
3.1 Bestehenden Rechtsverhältnissen
Rechtsverhältnisse nach § 2 Satz 2 SodEG, die vorbehaltlich der hoheitlichen Entscheidungen im Sinne von
§ 2 Satz 3 SodEG weiterhin möglich sind.
Ja
Nein
Wie hoch sind die geschätzten Einnahmen pro Kalendermonat für Maßnahmen, die Sie weiterhin in
alternativer Form (insbesondere online, telefonisch) durchführen?
Höhe pro Kalendermonat in EUR:
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Die Angaben zur Ermittlung des Zuschussbedarfes sind für jeden betroffenen Bereich separat auszufüllen!
Im zurückliegenden Jahreszeitraum wurden im Rahmen des Rechtsverhältnisses nach § 3 Abs. 1 SodEG vom Leistungsträger aufgrund der Tätigkeit als sozialer Dienstleister für den
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3.2 Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Haben Sie Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt?
Ja
Nein
Haben Sie Leistungen für den Verbleib in Beschäftigung nach dem Sechsten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Kurzarbeitergeld bzw. Transferleistungen) beantragt?
Wenn ja, wie viele Mitarbeitende beschäftigen sind versicherungspflichtig?
Erhalten Sie bereits Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz?
Ja
Nein
Falls ja, in welcher Höhe erhalten Sie Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz?
Höhe pro Kalendermonat in EUR:
3.3 Leistungen für den Verbleib in Beschäftigung
Ja
Nein
Für wie viele Mitarbeitende darunter haben Sie Kurzarbeitergeld beantragt?
Erhalten Sie bereits Kurzarbeitergeld?
Ja
Nein
Falls ja, in welcher Höhe erhalten Sie Kurzarbeitergeld pro Kalendermonat?
Höhe pro Kalendermonat in EUR:
Haben Sie Zuschüsse des Bundes und/oder der Länder auf Grundlage gesetzlicher Regelungen beantragt?
3.4 Zuschüsse des Bundes und der Länder, sonstige Mittel
Ja
Nein
Erhalten Sie Zuschüsse des Bundes und/oder der Länder aufgrund gesetzlicher Regelungen (Gesetze und Rechtsverordnungen)?
Ja
Nein
Welche Mittel in welcher Höhe erhalten Sie pro Kalendermonat?
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3.5 Antragstellung bei anderen Leistungsträgern
Wurde auch ein Antrag bei anderen Leistungsträgern gestellt?
Ja
Nein
Wenn ja, bei welchen Leistungsträgern?
3.6 Weitere Einkünfte
Welche weiteren Einkünfte werden im Antragszeitraum erzielt?
(z. B. aus entgeltlicher Arbeitnehmerüberlassung und Spenden)
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Ort, Datum
Unterschrift
4.
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Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
Es wird gegenüber dem Landratsamt Bautzen versichert, dass ich/das Unternehmen/der soziale Dienstleister/die Einrichtung
unter Ausschöpfung aller nach den jeweiligen Umständen zumutbaren Möglichkeiten und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben Arbeitskräfte, Räumlichkeiten sowie sonstige Sachmittel in Bereichen zur Verfügung stelle/stellt, die zur Bewältigung von Folgen der Coronavirus-Krise einsetzbar und geeignet sind, insbesondere in der Pflege und in sonstigen gesellschaftlichen und sozialen Bereichen. Erfordert die Coronavirus-Krise auch Hilfen in anderen Bereichen (z. B. Logistik für die Lebensmittelversorgung oder Erntehelfer), umfasst diese Erklärung auch diese Bereiche.
in Druckbuchstaben
Es wird zudem bestätigt, dass aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes der Betrieb, die Ausübung, die Nutzung oder die Erreichbarkeit von Angeboten unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt ist. Der Bestand des Unternehmens/des sozialen Dienstleisters/der Einrichtung kann nicht durch tatsächliche Zuflüsse anderer vorrangiger Mittel selbstständig gesichert werden.
Ort, Datum
Unterschrift
in Druckbuchstaben
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Erklärung über Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise gem. § 1 Absatz 1 des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG)
Straße
PLZ
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Name
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Zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise kann ich/mein Unternehmen/meine Einrichtung zum Zeitpunkt der Antragsstellung zur Verfügung stellen:
Ort, Datum
Unterschrift
in Druckbuchstaben
Sachmittel
1)
Personal
2)
Räumlichkeiten
3)
Sonstiges
4)
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Für die Auflistung ist der Zeitpunkt der Antragsstellung ausschlaggebend. Sollten Betriebsmittel oder Personal zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen, ist dies für die Ordnungsgemäßheit der Erklärung unschädlich. Soweit sich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Spielräume für Unterstützungsmöglichkeiten ergeben, ist dies ebenfalls unschädlich.

Sie sind zudem aufgerufen, Ihre Kenntnis der regionalen Nachfrage zu nutzen und Ihre Leistungen auch kommunalen Bedarfsträgern aktiv anzubieten.
1)
5. Erläuterungspapier zur (Einsatzpflicht soziale Dienstleister)
Welche Sachmittel können zur Verfügung gestellt werden?
Unter Sachmittel fallen alle Gegenstände, die sich in Ihrem Besitz befinden und die unmittelbar oder mittelbar zur Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise benötigt werden könnten. Das können z. B. Pflegebetten, Atemschutzmasken, Beatmungsgeräte, IT-Technik oder Fahrzeuge sein. Aber auch Erntegeräte oder sonstige Geräte die für die Daseinsfürsorge in Betracht kommen. Sollten sich diese Gegenstände nicht in Ihrem Eigentum, sondern lediglich in Ihrem Besitz befinden, bitten wir dies entsprechend zu vermerken.
2)
Personal
Die Coronavirus-Krise hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf den Krankenhaus- und Pflegebereich. Helfer werden auch in anderen Bereichen benötigt, wie beispielsweise bei der Ernte, Kinderbetreuung, Beratung, Unterstützung von älteren Menschen bei der Alltagsbewältigung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen, bei der telefonischen Betreuung von Hilfsbedürftigen, bei der Organisation von Unterstützungsleistungen oder in der Verwaltung sowie auch in Supermärkten. Bitte verzichten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen auf eine namentliche Nennung. Bitte vermerken Sie jedoch, ob Mitarbeiter medizinisch oder pflegerisch geschult sind und ob sie sonstige Qualifikationen mitbringen, die für systemrelevante Bereiche relevant sein können. Der Einsatz von Mitarbeiter, die selbst einer Risikogruppe angehören, kann je nach Einsatzbereich nicht möglich sein.
a) Wofür kann ich mein Personal zur Verfügung stellen?
Arbeitnehmer können grundsätzlich nicht verpflichtet werden, eine andere Tätigkeit auszuüben, als diejenige, die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist bzw. die über das Direktionsrechts des Arbeitgebers hinausgeht. Möchten Arbeitnehmer sich freiwillig im Rahmen ihrer üblichen Arbeitszeit (z. B. aufgrund von frei zur Verfügung stehender Arbeitszeit durch Betriebsschließungen und Kurzarbeit) einbringen, besteht z. B. die Möglichkeit einer Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die in der aktuellen Situation auch als erlaubnisfreie gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung in Betracht kommen kann. Zudem können Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Nebentätigkeitserlaubnis neue - befristete - Arbeitsverträge mit Dritten (z. B. Landwirten, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern) abschließen.
b) Wie sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen?
Ein besonderer Anreiz, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine weitere Beschäftigung in einer systemrelevanten Branche oder Beruf anzunehmen, ist, dass Arbeitsentgelt aus anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen, in der Zeit vom 01. April 2020 bis 31. Oktober 2020 auf das verbleibende Entgelt aus der bisherigen Beschäftigung nicht angerechnet wird, wenn das Entgelt aus der neuen Beschäftigung und die verbleibende Vergütung aus der ursprünglichen Beschäftigung zzgl. des Kurzarbeitergeld das sog. Soll-Entgelt aus der alten Beschäftigung (also das, was ursprünglich mal verdient worden ist) nicht übersteigt.
c) Welche Anreize gibt es für Beschäftigte, sich freiwillig für die Ausübung einer anderen Tätigkeit zu melden?
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3)
Welche Räumlichkeiten können zur Verfügung gestellt werden?
Es werden vor allem Räumlichkeiten benötigt, die zur Aufnahme von Patienten aus den Krankenhäusern geeignet sind. Daneben kommen auch Räumlichkeiten in Betracht, die zur vorübergehenden Nutzung von z. B. Beratungsstellen oder als Anlaufstellen für Schnelltests genutzt werden können. Aber auch Räumlichkeiten, die sich zur Lagerung eignen und Büros können gelistet werden. Sind diese Räumlichkeiten lediglich angemietet, bitten wir dies entsprechend zu vermerken.
4)
Sonstiges
Bitte listen Sie nachfolgend sonstige Betriebsmittel auf, welche aus Ihrer Sicht zudem zur Bewältigung von Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung gestellt werden könnten.