Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bereich Corona
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Hygienekonzept für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Umsetzung von § 6 Abs. 13
Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)
1. Angaben zum Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Hintergrund
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Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Name
Telefon
E-Mail
Vertretungsberechtigter
Ansprechpartner
Anforderungen
Auflage
Kurzbeschreibung der Umsetzung im Angebot
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich zwischen allen Personen zu wahren. Dies gilt unabhängig davon, ob Angebote unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden.
Angebote im Freien sind bevorzugt gegenüber Angeboten in geschlossenen Räumen durchzuführen.
An allen Zugängen zu den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind beigefügte Hygienehinweise anzubringen. Zusätzlich soll durch geeignete Beschilderung auf die Einhaltung des o. g. Mindestabstands hingewiesen werden.
Die gültige Corona-Schutz-Verordnung sieht vor, dass Angebote der Kinder-und  Jugendhilfe (§§ 11  bis 14 und § 16 SGB VIII)  wieder für den Publikumsverkehr öffnen dürfen. Diese Öffnung ist jedoch an einige Voraussetzungen und insbesondere an ein entsprechendes Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung gebunden. Um hier einheitliche Standards zu vermitteln aber auch den Trägern der Angebote eine Handreichung zu bieten, wird beigefügt ein Hygienekonzept aufgestellt, das mittels rechtsverbindlicher Unterschrift durch den Träger zu bestätigen und in gescannter Form an corona@lra-bautzen.de zu übersenden ist. Die Öffnung von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der nachfolgend benannten Auflagen durch den Träger. Das Gesundheitsamt meldet sich lediglich anlassbezogen und bei bestehenden Nachfragen. Im Übrigen hat der Träger mit Übersendung dieses Hygienekonzeptes seine Pflicht erfüllt und kann binnen 24 Stunden nach Übersendung öffnen, sofern seitens des Gesundheitsamtes keine anderslautenden Aussagen ergehen.

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Fortsetzung Anforderungen
Auflage
Kurzbeschreibung der Umsetzung im Angebot
Risikogruppen (z. B. Personen über 60 Jahren sowie vorerkrankte Personen) sollen nicht an den Angeboten teilnehmen.
Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) sind vom Angebot auszuschließen. Der Ausschluss kann durch eine Beschilderung am Eingang verdeutlicht werden. Der Ausschluss gilt für Personal und Besucher gleichermaßen.
Es sind vorrangig Gruppenangebote von nicht mehr als fünf Teilnehmenden zzgl. Personal oder Einzelangebote vorzuhalten.
Es ist in ausreichendem Maße Personal vorzuhalten, sodass innerhalb der Angebote einerseits eine professionelle Betreuung gesichert ist und andererseits durch das anwesende Personal auch die Einhaltung der Hygieneregeln dieses Konzeptes kontrolliert werden kann.
Toiletten vor Ort sollten mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert werden. Zu reinigen sind neben den Toiletten und Waschbecken auch die Türgriffe im gesamten Toilettenbereich. Besucher und Personal sind hinsichtlich der regelmäßigen Händehygiene zu sensibilisieren.
Räume innerhalb der Angebote sind so zu wählen, dass neben der Einhaltung von Mindestabständen auch eine gute Belüftung mit Frischluft gewährleistet ist. Eine Lüftung sollte im Abstand von 15 bis 30 Minuten für die Dauer von fünf Minuten erfolgen.
Durch den Träger ist eine verantwortliche Person vor Ort zu benennen, die im Falle von Kontrollen Auskunft gibt.
Es wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, jedoch nicht verpflichtend festgelegt. Die Empfehlung besteht nur insoweit, als nicht gesundheitliche Gründe dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entgegenstehen.
Der Träger hat sein Personal hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Punkte zu belehren.
Es wird empfohlen, datumsbezogen die Aufenthaltszeiten sowie Kontaktdaten der Besucher, mindestens Name, Vorname, Telefon-Nr. und E-Mail (sofern vorhanden) sowie teilweise die Anschrift zu dokumentieren.
Die Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter folgendem Link:
Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind.
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Ort, Datum
Unterschrift sowie Stempel des Trägers
Rechtsverbindliche Bestätigung
Das ausgefüllte Formular bitte ausdrucken, unterschreiben und nach dem Einscannen an
corona@lra-bautzen.de senden.
Ist dies nicht möglich, nutzen Sie den postalischen Weg.
Es wird hiermit rechtsverbindlich bestätigt, dass die oben genannten Auflagen unter Beachtung der dazu übergebenen Kurzbeschreibung umgesetzt und eingehalten werden. Es ist bekannt, dass diese Auflagen Grundlage einer behördlichen Kontrolle darstellen können. Bei Verstoß gegen die oben genannten Auflagen können durch die zuständige Behörde weitergehende Auflagen ausgesprochen oder eine Schließung von Teilen des Angebots der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder des Angebots insgesamt verfügt werden.