unterer Randbereich 10 mm
Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bereich Corona
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Hygienekonzept
Konzertveranstaltungsort
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Name des Veranstaltungsortes
Ansprechpartner
(= Verantwortlicher für Hygienekonzept)
Konzertveranstaltungsorte bedürfen eines vom Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzepts!
Daher vor der ersten Veranstaltung rechtzeitig einreichen!
Landratsamt Bautzen, Gesundheitsamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
E-Mail: gesundheitsamt@lra-bautzen.de
Belehrung der Mitarbeiter zu den Anforderungen des Infektionsschutzes/Hygienekonzeptes und dessen Umsetzung ist erfolgt
Kapazität des Veranstaltungs-
ortes
Pandemie:
(maximale Besucherzahl zur Einhaltung der Mindestabstände in allen Bereichen des Veranstaltungsortes ist festzulegen)
Kartenverkauf (empfohlen Vorverkauf/Onlineverkauf)
© Landratsamt Bautzen 07/2020
(zutreffendes bzw. wenn Umsetzung erfolgt ankreuzen)
unterer Randbereich 10 mm
Maßnahmen/Organisation bei Durchführung
Informationen für die Besucher zu den Hygiene- und Abstandsregeln:
(Empfehlung Mund-Nasen-Bedeckung; mind. 1,5 m Abstand; Hinweis Risikogruppen)
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich:
Erfassung der Besucherdaten für eine evtl. Kontaktpersonenermittlung
(Name, Anschrift, Telefon-Nr.)
Hinweis:
Im Infektionsfall werden die vorliegenden Kontaktdaten der Teilnehmer dem Gesundheitsamt (auf dessen Nachfrage) zur Verfügung gestellt (14 Tage Speicherung)
Wenn Tageskasse/Besucherregistrierung durch Mitarbeiter
Schutz: Plexiglasscheibe („Spuckschutz")/alternativ: Mund-Nasen-Bedeckung
Besucherlenkung (ggf. Abstandsmarkierungen am Eingang bzw. Engstellen, Wegkreuzungen vermeiden; ggf. separierte Ein- und Ausgänge)
Empfehlung: dem Hygienekonzept eine Skizze/Lageplan mit Einzeichnung der Wegeführung/Besucherlenkung hinzufügen
Abstandeinhaltung an den Sitzplätzen gemäß Corona-Schutz-VO
Abstandsregeln sind insbesondere an Waschbecken und Pissoiren
einzuhalten Empfehlung nach zur Verfügung stehender Größe:
max. 1 – 2 Personen zeitgleich im Raum
(Hinweisschilder an den Zugangstüren)
Ausstattung Handwaschbecken: Flüssigseife; Einmalhandtücher o. ä.
Professioneller Anbieter (z. B. Gaststätte, Caterer)
Anbieter muss über ein eigenes Hygienekonzept verfügen
Angebot in Eigenverantwortung?
Mitarbeiterschutz: Plexiglasscheibe/alternativ: Mund-Nasen-Bedeckung
Informationen zu den Hygiene- und Abstandsregeln; ggf. Abstandsmarkierung
Tische/Stühle in ausreichendem Abstand stellen
(mind. 1,5 m Stuhllehne zu Stuhllehne)
Besondere Festlegungen beachten: z. B. Allgemeinverfügung „Hygieneauflagen“ –
(Anforderungen: mindestens begrenzt viruzid)
unterer Randbereich 10 mm
Die Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter folgendem Link:
Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind.
Unterschrift sowie Stempel des Antragstellers
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die vorstehenden Maßnahmen des Hygienekonzeptes bei allen Veranstaltungen während der Corona-Pandemie eingehalten werden.
Regelmäßige Reinigung der Räume/insbesondere der Sanitäranlagen
(bei Bedarf mehrmals täglich) ist gewährleistet
Regelmäßige (je nach Bedarf mehrmals täglich) Desinfektion häufiger Kontaktflächen
(z. B. Türklinken, Armaturen, …)
Belüftung (regelmäßig vor und nach ggf. auch während der Veranstaltung)
branchenspezifischen Arbeitsschutzregeln wurden erörtert
(z. B. größere Mindestabstände bei Chören, …)
(Anforderung: mindestens begrenzt viruzid)