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Antrag
auf Beschaffung von PoC-Antigen-Tests
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
gem. § 4 Coronavirus-TestV
Angaben zur Einrichtung/zum Unternehmen
Die Einrichtungen bzw. das Unternehmen ist eine Einrichtung nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 oder 4 TestV:
© Landratsamt Bautzen 12/2020
Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
§ 4 Absatz 2 Nummer 1: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen
§ 4 Absatz 2 Nummer 2: Voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
§ 4 Absatz 2 Nummer 3: ambulante Pflegedienste inkl. ambulante Intensivpflege und vergleichbare Dienste
§ 4 Absatz 2 Nummer 4: ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
Zusendung bitte ausschließlich per Mail an:
stationären (Anzahl der Betten) und /oder
ambulant behandelten, gepflegten oder betreuten Personen
und beantragt die Beschaffung von
der Einrichtung bzw. des Unternehmens beigefügt.
Die Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter folgendem Link:
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Einrichtungs- und unternehmensbezogenen Testkonzept für PoC-Antigen-Tests
Ansprechpartner * in (fachliche Leitung zur Untersetzung dieser Testkonzeption)
Anzahl behandelter, betreuter, gepflegter oder untergebrachter Personen
Anzahl der Betten in stationären Einrichtungen
Anzahl der behandelten/betreuten Personen bei ambulanten Einrichtungen
Wer soll getestet werden?
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Die Testungen werden in ihrer Häufigkeit maximal nach Bundestestverordnung durchgeführt.
Die Testung wird nur durch Pflegefachkräfte/medizinisches Fachpersonal durchgeführt. Es wird ausreichend Personal für die Durchführung und Planung der Testung eingeteilt.
Die mit der Testung betrauten Pflegefachkräfte/medizinisches Fachpersonal sind entsprechend geschult. Die Schulung ist zu dokumentieren.
Es wird geeignetes Schutzmaterial bei der Testung verwendet (mindestens FFP2-Maske, Handschuhe, Schutzkittel, Schutzbrille oder Visier).
Testungen erfolgen in einem geeigneten, gesonderten und gut belüfteten Raum mit geordnetem Zugang und separatem Wartebereich (stationäres Setting).
Es wird ein Tourenplan für die Testung im ambulanten Bereich erstellt (ambulantes Setting).
Bei Testung im Zimmer von Bewohner/-innen wird die ausreichende Lüftung gewährleistet
Positive Testergebnisse von Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen werden umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt.
(Zutreffendes bitte ankreuzen.)
Die getrennte und ordnungsgemäße Entsorgung der verwendeten Test- und Verbrauchs-
materialien ist gesichert.
Alle zu testenden Personen werden vorab über die Testung informiert und das Einverständnis eingeholt. Bei gesetzlich betreuten Pflegebedürftigen wird die Genehmigung zur Testdurchführung von den jeweiligen Betreuungspersonen eingeholt. Das Einverständnis liegt dokumentiert vor.
Es sind Formulare zur Dokumentation der Tests (Durchführung, Ergebnis, Meldung) vorbereitet.
Sonstige Bemerkungen und Hinweise
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Ihre Vorgehensweise bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses
(Konsequenzen für Besucher, Personal, Bewohner; Informationswege; Weitermeldung intern/extern; PCR-Nachtestung)
Ich erkläre die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben. Ich werde bei Änderungen das Gesundheitsamt Bautzen unverzüglich informieren.
Die Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter folgendem Link: