Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
1. Art der Wasserversorgungsanlage
Zentrales Wasserwerk
(Abgabemenge größer gleich 10 m³/Tag oder Versorgung von mind. 50 Personen)
Dezentrales Wasserwerk
(Abgabemenge kleiner 10m³/Tag und/oder Versorgung von weniger als 50 Personen)
§ 13 Trinkwasserverordnung
03591 - 5251 53 000
03591 - 5250 53 000
gesundheitsamt@lra-bautzen.de
Anlagen-Nr. (soweit bekannt)
(wenn abweichend vom Absender)
die Einrichtung, erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme
die vollständige oder teilweise Stilllegung
bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann
der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 05/2020
Gesetzliche Grundlage
Verodnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung - TrinkwV in der aktuellen Fassung)
Gemäß § 13 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen.
Für die Anlagen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a) bis c) und e)
- die Errichtung spätestens 4 Wochen im Voraus
- die erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme spätestens 4 Wochen im Voraus
- die vollständige oder teilweise Stilllegung innerhalb von 3 Tagen
- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer
Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen
haben kann, spätestens 4 Wochen im Voraus
- der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person spätestens 4 Wochen
im Voraus
"Gewerbliche Tätigkeit"
- die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer
selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit
(z .B. Vermietung, Wasserabgabe an Dritte,...)
"Öffentliche Tätigkeit"
- die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche
Beziehungen verbundenen Personenkreis (z. B. Sporthallen, öffentliche Bäder, Hotels,...)
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