Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Anzeige Wasserwerk
(zentral/dezentral)
1. Art der Wasserversorgungsanlage
Zentrales Wasserwerk
(Abgabemenge größer gleich 10 m³/Tag oder Versorgung von mind. 50 Personen)
Dezentrales Wasserwerk
(Abgabemenge kleiner 10m³/Tag und/oder Versorgung von weniger als 50 Personen)
§ 3 Nr. 2 a) TrinkwV
§ 3 Nr. 2 b) TrinkwV
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§ 13 Trinkwasserverordnung
Tel.-Nr.:
Fax:
E-Mail:
03591 - 5251 53 000
03591 - 5250 53 000
gesundheitsamt@lra-bautzen.de
Anlagen-Nr. (soweit bekannt)
2. Eigentümer der Anlage
(wenn abweichend vom Absender)
3. Standort der Anlage
Name
Straße
Vorname
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Telefon
Fax
E-Mail
Name der Anlage
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Ansprechperson
Telefon/Handy
die Einrichtung, erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme
die vollständige oder teilweise Stilllegung
bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann
der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person
4. Anzeigegrund
(weiter mit Nr. 4.)
(weiter mit Nr. 5.)
(weiter mit Nr. 6.)
(weiter mit Nr. 7.)
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. 
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 05/2020
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Sonstiges
2
3a
Umgebung der Brunnenanlage
Wald
Wiese
Feld
Hof
Fahrweg
Wassergefährdende Anlagen in der Umgebung vorhanden?
Ja
Nein
Wenn ja, welche
Kläranlage
abflusslose Abwassergrube
Dunglagerplatz
Abstand zum Brunnen
m
Trinkwasserschutzgebiet vorhanden?
Ja
Nein
Wenn ja, Schutzzonen
1
3b
Angaben zur Versorgung
Eigenversorgung
Abgabe an Dritte (z. B. Mieter, Nachbarn, Hotel, Ferienwohnung)
Nutzung im Lebensmittelbetrieb (z. B. Gaststätte)
Anzahl der versorgten Personen
davon Kinder
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Mülllagerplatz
6. Vollständige oder teilweise Stilllegung
7. Bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
8. Bei Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere
    Person (Angaben zur Person)
Sonstige Bemerkungen/Hinweise
Datum der Stillegung
Angaben über die Trinkwasserversorgung während der Stilllegung
Ort, Datum
Unterschrift
Art und Umfang
Name
Straße
Vorname
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Ortsteil
Telefon
E-Mail
Sonstiges
Sonstiges
Edelstahl
Sonstiges
Kupfer
Wasserspeicherung
Ja
5. Angaben zur Wasserversorgungsanlage
Quellfassung
Bohrbrunnen
Schachtbrunnen
Tiefe des Brunnens
Alter des Brunnens
m
Jahre
Bauliche Beschaffenheit
Beton
Ziegel
Naturstein
Abdeckung
Stahl
Holz
Leitungen
Kunststoff (PE/PVC)
verzinktes Eisen
Blei
Unbekannt
Nein
Wenn ja, Größe des Speichervolumens
letzte Sanierung
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter  
Beton
Sonstiges
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Gesetzliche Grundlage

Verodnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
(Trinkwasserverordnung - TrinkwV in der aktuellen Fassung)


Gemäß § 13 TrinkwV gelten folgende Anzeigefristen.


Für die Anlagen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a) bis c) und e)

- die Errichtung spätestens 4 Wochen im Voraus

- die erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme spätestens 4 Wochen im Voraus

- die vollständige oder teilweise Stilllegung innerhalb von 3 Tagen

- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer
  Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen
  haben kann, spätestens 4 Wochen im Voraus

- der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts auf eine andere Person spätestens 4 Wochen
  im Voraus



"Gewerbliche Tätigkeit"

- die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer
  selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit
  (z .B. Vermietung, Wasserabgabe an Dritte,...)


"Öffentliche Tätigkeit"

- die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche
  Beziehungen verbundenen Personenkreis (z. B. Sporthallen, öffentliche Bäder, Hotels,...)
Gesundheitsamt
Hinweise
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