Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Zustimmung zur Durchführung der Belehrung
nach § 43 Infektionsschutzgesetz
und einer sich daraus evtl. ergebenden
ärztlichen Untersuchung
03591 - 52 51 53 000
03591 - 52 50 53 000
1. Angaben zum Sorgeberechtigen
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
erteile ich meine Zustimmung zur Durchführung einer mündlichen und schriftlichen Belehrung gemäß
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und einer sich möglicherweise ergebenden ärztlichen Untersuchung.
rechtskräftige Unterschrift
Erklärung der Sorgeberechtigten nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 IfSG in Verbindung mit § 43 Abs. 6 IfSG
rechtskräftige Unterschrift
- dass ich mich gemäß § 43 Abs. 6 IfSG über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote (siehe Merkblatt
Belehrungen zum Nachweisheft für Beschäftigte im Lebensmittelbereich)
- dass bei meinem Kind oder bei der von mir betreuten Person keine Hinderungsgründe für eine Tätigkeit
im Lebensmittelbereich vorliegen.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich bei Auftreten von Hinderungsgründen zur Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet bin.
gesundheitsamt@lra-bautzen.de
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