Landratsamt Bautzen
Gesundheitsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 12/2020
Übermittlung eines positiven Testergebnisses mittels Antigen-Testung
1. Angaben zur Einrichtung
Testergebnis mittels Antigen-Schnelltest: positiv
Bei Vorliegen eines
positiven Antigen-Testergebnisses
ist unverzüglich eine
2. Testung mittels PCR-Test
notwendig.
Bei der genannter Person wurde durch die Einrichtung im Rahmen des einrichtungenbezogenen Testkonzeptes ein Antigen-Test durchgeführt.
Anschrift (betrifft nur Personal oder Besucher)
2. Testung mittels PCR-Test durch
Mitarbeiter im pflegerischen Bereich
Besucher in der Einrichtung
Bewohner in der Einrichtung/ambulant betreuter Pflegebedürftiger
Testung erfolgt über den
behandelnden Hausarzt.
Falls dies nicht möglich ist nehmen Sie bitte Kontakt zum Gesundheitsamt auf.
Mitarbeiter
im pflegerischen Bereich oder
Besucher
der Einrichtung wenden sich dazu an Ihren
behandelnden Hausarzt oder
an eine
Corona-Test-Ambulanz
der Kassenärztlichen Vereinigung