Herr Neldner
Zi. 1.13
Tel. 03733 / 425 234
Fax 03733 / 425 141
Mail strassenverkehr@annaberg-buchholz.de
Zutreffendes bitte ankreuzen [X] bzw. ausfüllen. Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 16.06.2020
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Recht und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Vollzug der Straßenverkehrsordnung
auf Anordnung verkehrsregelnder
Bitte nennen Sie hier den für die unten beantragte Maßnahme Verantwortlichen bzw. Bauleiter:
Ich / Wir beantragen
gemäß beigefügtem Regelplan Nr. ----->
den Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung nachstehend näher bezeichneten Maßnahme(n) mit:
)* Hinweise für das Ausfüllen am Bildschirm:
Datum bitte ohne Punkt fortlaufend im Format TTMMJJJJ erfassen (Bsp.: 28112013 für 28.11.2013 usw.)
Zahlen bitte mit Punkt als Dezimaltrennzeichen erfassen (Bsp.: 2.75 für 2,75, 0.5 für 0,5 usw.)
)* Bitte Ausfüllhinweise beachten
Restbreite der nicht beeinträchtigen Verkehrsfläche
.....................................................
Unterschrift Antragsteller
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 16.06.2020
)* Hinweise für das Ausfüllen am Bildschirm:
Datum bitte ohne Punkt fortlaufend im Format TTMMJJJJ erfassen (Bsp.: 28112013 für 28.11.2013 usw.)
Zahlen bitte mit Punkt als Dezimaltrennzeichen erfassen (Bsp.: 2.75 für 2,75, 0.5 für 0,5 usw.)
von km - bis km / von Haus-Nr. - bis Haus-Nr.
-bis zur Beendigung der Bauarbeiten -
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem eine Sondernutzungserlaubnis / Aufgrabezustimmung des Trägers der Straßenbaulast beantragen müssen. Bitte nutzen Sie dazu nachfolgende Formulare.
Sondernutzung / Aufgrabung
)* Bitte Ausfüllhinweise beachten
Eine Sondernutzungserlaubnis / Aufgrabungszustimmung wurde beim zuständigen Träger der Straßenbaulast beantragt.
Es wird hiermit bestätigt, dass der Antragstellerdie Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen ursächlich in Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.