Zutreffendes bitte ankreuzen [X] bzw. ausfüllen. Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 30.09.2015
Herr Neldner
Zi. 1.13
Tel. 03733 / 425 234
Fax 03733 / 425 141
Mail strassenverkehr@annaberg-buchholz.de
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Recht und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
für öffentliche Verkehrsflächen
gemäß § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
bzw. § 18 Sächsisches Straßengesetz (SächStrG)
Für die Beantragung und Ausübung einer Sondernutzung werden von der genehmigenden Behörde Gebühren berechnet. Der Gebührenpflichtige ist der Antragsteller.
Ausführende Firma (wenn nicht Antragsteller)
Bitte nennen Sie hier den für die unten beantragte Maßnahme Verantwortlichen bzw. Bauleiter:
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 30.09.2015
)* Hinweise für das Ausfüllen am Bildschirm:
Datum bitte ohne Punkt fortlaufend im Format TTMMJJJJ erfassen (Bsp.: 28112013 für 28.11.2013 usw.)
Zahlen bitte mit Punkt als Dezimaltrennzeichen erfassen (Bsp.: 2.75 für 2,75, 0.5 für 0,5 usw.)
)* Bitte Ausfüllhinweise beachten
von km - bis km / von Haus-Nr. - bis Haus-Nr.
Sondernutzung / Art der Arbeiten
Größe der beanspruchten Flächen (Länge x Breite in m)
)* Bitte Ausfüllhinweise beachten
Stempel, Unterschrift des Antragstellers
Datum, Stempel, Unterschrift Bauherr / Dienststelle
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, außerdem bei der Straßenverkehrsbehörde der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO beantragen müssen. Bitte nutzen Sie dazu nachfolgendes Formular.
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO