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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 19.02.2019
SG Allg. Ordnungsangelegenheiten
Frau Janouch
Tel.:  03733 425-231
Fax:  03733 425-141
Mail:  silke.janouch@annaberg-buchholz.de
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
FB Recht und Ordnung
SG Allg. Ordnungsangelegenheiten
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Lärm oder sonstiger Ausnahmen nach § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 4 und § 29 der Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz für eine öffentliche Veranstaltung im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung

Name, Vorname*
OT, Straße*
1. Antragsteller
PLZ, Ort*
Mail
Art der Veranstaltung*
Telefon* / Fax
Name, Vorname*
OT, Straße*
2. Verantwortlicher / Ansprechpartner
PLZ, Ort*
Mail
Telefon* / Fax
3. Angaben zur Veranstaltung
Veranstaltungsort / -bereich*
Veranstaltungszeitraum*
(Datum, Uhrzeit von ... bis)
Aufbauzeiten mit Datum*
Abbauzeiten mit Datum*
Mit Lärm verbundene Arbeiten (z.B. Auf- und Abbauarbeiten, Reparaturarbeiten) dürfen an Werktagen - der Samstag ist ein Werktag - zwischen 06.00 und 20.00 Uhr durchgeführt werden. Eine Ausnahmezulassung bzw. Genehmigung ist nicht erforderlich. Ausgenommen ist hier der Samstag in der Zeit von 12.30 bis 14.30 Uhr.
Soundcheckzeiten mit Datum
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 19.02.2019
4. Detaillierte Beschreibung der beabsichtigten Veranstaltung und Begründung des
    öffentlichen Interesses*
insbesondere mit den Angaben, die eine Beurteilung der Auswirkungen der Veranstaltung auf die Nachbarschaft ermöglichen (Art der Darbietungen, Programmablauf, bei Live-Musik Art und Umfang der musikalischen Darbietungen)
5. Darstellung des Veranstaltungsbereiches*
(Bühnenaufbau, Lautsprecherstandorte, Abstrahlrichtung und -winkel; wenn möglich, Erläuterungen zur verwendeten Technik, z.B. Line-Array)
6. Erläuterung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen*
7. Sonstige Angaben*
insbesondere zu Art, Dauer und Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung am Veranstaltungsort und bei den nächstgelegenen Anwohnern, sowie Anzahl der erwarteten Höchstbesucherzahl zum gleichen Zeitraum im Veranstaltungsbereich
.....................................................
Unterschrift
Annaberg-Buchholz, den
Mir/Uns ist bekannt, dass die Bearbeitung des Antrages grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Kostenentscheidung stützt sich auf §§ 1, 2, 6, 8 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Annaberg-Buchholz vom 08.12.1994 in der Fassung der Euro-Anpassungssatzung vom 13.12.2001, entsprechend Kostenverzeichnis, Tarifnummer 000. Danach ist für allgemeine Amtshandlungen eine Rahmengebühr von 2,50 bis 250,00 ¤ vorgesehen.
Begründung
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Anträge vier Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung bei meiner Behörde eingegangen sein müssen, damit die vorgesehene Anhörung aller Beteiligten durchgeführt und eingehend geprüft werden kann, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bzw. mit welchen Nebenbestimmungen die Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Wird Gebührenbefreiung beantragt?
ja
nein
HINWEIS:
Unter anderem sind Antragsteller, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind und sofern durch die Veranstaltung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke unmittelbar gefördert werden, gebührenbefreit. Zum Nachweis ist ein aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften einzureichen.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 19.02.2019
Lageplan
Sonstige Anlagen
ANLAGEN
(z.B. Lageplan, Programm)
Programm
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entnehmen.
Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie uns, Ihre oben angegeben Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrages, sowie zur Gebührenerhebung zu verarbeiten.