Frau König
Zi. 2.25
Tel. 03733 / 425 263
Fax 03733 / 425 142
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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 30.08.2022
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
SG Stadtplanung / Stadtsanierung
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
auf Ausstellung einer Bescheinigung
Einkommenssteuergesetz (EStG)
1. Die Maßnahmen wurden durchgeführt an einem Gebäude, Gebäudeteil (der ein
selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut ist), einer Eigentumswohnung oder
im Teileigentum stehenden Räumen
2. Pläne mit Eintragung der Maßnahmen
3. Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot oder Vereinbarung
4. Originalrechnungen (Schlussrechnungen)
sonstigen Bauberechtigten
(Vollmacht ist beigefügt)
Adresse des Objektes (bei einem Gebäudeteil zusätzlich genaue Beschreibung)
2. Bezeichnung der Maßnahme*
3. Abschluss bei mehrjähigen Baumaßnahmen
Kurzbezeichnung von
Gewerk oder Bauteil
4. Aufstellung der Kosten
Die Kosten sind nach Gewerken oder Bauteilen (zum Beispiel Einbau Zentralheizung) zu ordnen und laufend zu nummerieren. Skonti und sonstige Abzüge sind vom Rechnungsbetrag abzusetzen. Bei Bedarf weitere Blätter beifügen.
Vor Beginn der Baumaßnahmen
Nach Beendigung der Baumßanahmen
in Pos.enthaltene Außenanl. in ¤
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¤ (Nachweise sind beigefügt.)
Garantie- und Bürgschaftsgebühren im Zusammenhang mit der Vermietung bzw. Finanzierung
Zinsen der Zwischen- und Endfinanzierung
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5. Funktionsträgergebühren im Sinne des BMF-Schreibens vom 20. Oktober 2003
[BStBl I S. 546]
Vorauszahlungen von Schuldzinsen
Zinsfreistellungsgebühren
Damnum, Disagio, Bearbeitungs- und Auszahlungsgebühren
Kosten der Darlehenssicherung
Gebühren im Zusammenhang mit der Zwischen- bzw. Endfinanzierung
Gebühren für die Vermittlung des Objekts oder Eigenkapitals und des Treuhandauftrags
Courtage, Agio, Beratungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Platzierungsgarantiegebühren
Kosten der Konzeptionserstellung und Prospektprüfung
Treuhandgebühren und Baubetreuungskosten
Preissteigerungs-, Kosten- bzw. Vertragsdurchführungs-Garantiegebühren
Vergütungen für Steuer- und Rechtsberatung
Beiträge zu Sach- und Haftpflichtversicherungen
6. Generalübernehmerverträge
a) Eigentümer kauft nur die Sanierungsleistung (nur Kaufpreis angeben: Angaben zu Nummer 4 und 5 sind nicht erforderlich)
b) Gesamtkauf eines Grundstücks mit Sanierung (Angaben zu Nummer 4 und 5 sind erforderlich)
c) Kauf von Eigentumswohnung von einem Bauträger
Liegt ein Tatbestand der Fallgruppe b oder c vor, sind lediglich die erklärten und dem Grunde nach vom Bauamt geprüften Kosten zu bescheinigen. Die Zuordnung dieser Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes beziehungsweise den Anschaffungskosten im Sinne des § 7h Absatz 1 Satz 3 des Einkommenssteuergesetzes, den Herstellungskosten bzw. Modernisierungsaufwendungen oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten / Betriebsausgaben nimmt die zuständige Finanzbehörde vor.
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7. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
Summe der Kosten (Nummer 4)
abzüglich Summe der Zuschüsse (Nummer 7)
Falls Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. Städtebauförderung) gewährt worden sind, bitte hier auflisten.
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