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Frau Friedel                   
Zi. 0.03   
Tel. 03733 / 425 222
Fax 03733 / 425 146
Email: jana.friedel@annaberg-buchholz.de
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Posteingang:
Bitte füllen Sie die nachstehende Erklärung gewissenhaft aus und legen Sie sämtliche "Anlagebögen zu Aufstellorten" bei.. Zutreffendes bitte ankreuzen [X] bzw. ausfüllen. Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand  22.07.2020
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Kämmerei
SG Steuern
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Anmeldung der Spielautomatensteuer

Name / Firma*
Vorname / Firmenzusatz*
Ortsteil, Straße, Hsnr.*
Rufnummer
Angaben zum Aufstellunternehmer
PLZ, Ort*
Name des Geschäftsführers
Angaben zur Steuerpflicht
Ich habe dieser Steuererklärung insgesamt
Die Gesamtsumme aller darin errechneten Beträge zur Spielautomatensteuer beträgt im Erklärungsquartal*
Kassenzeichen
Erhebungsjahr*
Erklärungsquartal*
"Anlagebögen zu Aufstellorten" beigefügt.*
Den o.g. Betrag habe ich unter Angabe meines Kassenzeichens zu Gunsten der Stadt Annaberg-Buchholz auf das Konto DE30 8705 4000 3329 0011 18, BIC WELADED1STB, bei der Erzgebirgssparkasse eingezahlt.

Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung der auf das betreffende Erklärungsquartal entfallenden Vergnügungssteuer auf Gewinnspielautomaten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung der darin gemachten Angaben gleich (§ 168 AO). Ein Steuerbescheid wird nur dann erteilt, wenn die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 lit. c SächsKAG i. V. m. § 167 Abs. 1 AO).

Eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Folgeseite.

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Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steueranmeldung bewirkte Festsetzung der auf das betreffende Quartal entfallenden Spielautomatensteuer kann innerhalb eines Monats ab Einreichung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Annaberg-Buchholz, Mark 1, 09456 Annaberg-Buchholz einzulegen.

Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, insbesondere bleibt die Verpflichtung zur termingemäßen Zahlung der erklärten Steuerbeträge bestehen; deren Einziehung wird nicht gehemmt.

Weitere Hinweise:

Nach § 6a der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Annaberg-Buchholz ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Annaberg-Buchholz eine Steueranmeldung auf diesem amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse Annaberg zu entrichten.

Der Steuerschuldner ist darüber hinaus verpflichtet, das Aufstellen, den Austausch, die Außerbetriebnahme von Apparaten und sonstigen Spieleinrichtungen innerhalb zwei Wochen der Stadt Annaberg-Buchholz auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen. Entsprechende Vordrucke können im Steueramt der der Stadt Annaberg-Buchholz abgefordert werden.

Prüfungsvorschriften

Das Steueramt der Stadt Annaberg-Buchholz kann - auch im Nachhinein - die Vorlage von Geschäftsunterlagen (z.B. Zählwerkausdrucke) verlangen, an Hand derer sich die Richtigkeit der in der Steuernmeldung gemachten Angaben überprüfen lässt.

Zur Sicherung einer gleichmäßigen und vollständigen Festsetzung und Erhebung der Vergnügungssteuer können die Bediensteten der Stadt Annaberg-Buchholz ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume von Steuerschuldnern während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können.

Die Steuerschuldner und die von ihnen betrauten Personen haben dann auf Verlangen der Bediensteten Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Zählwerkausdrucke und andere Unterlagen vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Verrichtungen an den Apparaten und Spieleinrichtungen vorzunehmen, damit die Feststellungen ermöglicht werden.

Weitergehende gesetzliche Prüfungsrechte bleiben unberührt.

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eigenhändige Unterschrift/en
Name
Ortsteil, Straße, Hsnr.
Rufnummer
Bei der Ausfertigung dieser Mitteilung hat mitgewirkt (z.B. Steuerberater):
PLZ, Ort
Ich versichere, dass die Angaben in dieser Steueranmeldung und ihren Anlagen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung der Stadt Annaberg-Buchholz unter
entnehmen.
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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand  22.07.2020