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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 25.08.2020
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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
FB Recht und Ordnung
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Anzeige

über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe

aus besonderem Anlass

nach § 2 Abs. 2 SächsGastG

Erstanzeige
Änderungsanzeige
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung dieses Vordruckes schriftlich anzuzeigen.
Name der entgegennehmenden Behörde
Gemeindekennzahl der Betriebsstätte (Sitz)
Name, Vorname*
Geburtsdatum*
OT, Straße*
1.A Angaben zum Antragsteller (natürliche Person)
PLZ, Ort*
Mail
Telefon* / Fax
Name, Vorname*
Geburtsdatum*
OT, Straße*
1.B Angaben zum Antragsteller (juristische Person)
PLZ, Ort*
Mail
Telefon* / Fax
Name, Vorname*
OT, Straße*
Verantwortlicher / Ansprechpartner
PLZ, Ort*
Mail
Telefon* / Fax
Bitte füllen Sie entweder Punkt 1.A oder 1.B vollständig aus.
Besonderer Anlass*
2. Angaben zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb
Ort des Betriebs*
Betriebsbeginn*
(Datum, Uhrzeit)
Verabreichung von*
Speisen
alkoholische Getränke
nichtalkoholische Getränke
HINWEIS:
Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung*, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jugendschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der diese Anzeige bescheinigenden Behörde mitzuteilen. Die Daten werden gem. § 2 Abs. 6 SächsGastG den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
.....................................................
Unterschrift
, den
Datum / Unterschrift des Anzeigenden
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 25.08.2020
Der Empfang der Anzeige wird gem. § 2 Abs. 2 SächsGastG bescheinigt.
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Stempel / Unterschrift
, den
Datum / Stempel / Unterschrift der Behörde
* Bitte beachten Sie das
Betriebsende*
(Datum, Uhrzeit)