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Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
M E R K B L A T T

Hygienische Mindestanforderungen bei der Herstellung und Abgabe von

Lebensmitteln auf Märkten, Volks- und Straßenfesten

oder ähnlichen Veranstaltungen

Stand: Juni 2016

1.)  Anforderungen an das Personal

         

      * hohes Maß an persönlicher Hygiene (speziell Händereinigung und Händedesinfektion)

      * gültiges Gesundheitszeugnis (Nachweisheft) mit aktuell dokumentierter Nachbelehrung (vor Ort

        aufbewahren)

      * saubere Hygienekleidung (bei 60° waschbar)

      * in angemessener Entfernung separates Personal-WC mit Handwaschmöglichkeit (fließendes Warm- und

        Kaltwasser, mit Spendern für Flüssigseife, Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtüchern)

2.)  Anforderungen an die Betriebsstätten / Verkaufseinrichtungen

      * ausreichender Wind- und Wetterschutz

      * Fußboden: befestigt, leicht zu reinigen

      * Wände, Oberflächen, Geräte und Arbeitsflächen: glatt, hygienisch sauber, leicht zu

        reinigen und zu desinfizieren, abrieb- und korrosionsfest, keine rohen Holzoberflächen

      * verwendetes Wasser muss Trinkwasserqualität haben

      * gegebenenfalls täglich desinfizierende Reinigung der Einrichtung

      * Schutz der Lebensmittel vor nachteiliger Beeinflussung (Glasschürzen, Abdeckungen  o.ä. als Spuck-/

         Niesschutz, Schutz vor Anfassen, Schutz vor Schädlingen, Verunreinigungen, Witterungseinflüssen)

      * Handwascheinrichtungen mit fließend Warmwasser (z.B. Glühweinbehälter), Spendern mit Flüssigseife,

         Händedesinfektionsmittel und Einmalhandtüchern (separat vom Geschirrspülbecken)

      * ausreichende Kühlmöglichkeiten für Lagerung und Verkauf (Temperatur + 4°C bis + 7°C)

      * Heißhaltemöglichkeit für gegarte Produkte (mind. + 65°C)

      * bei Verwendung von Mehrweggeschirr Doppelspüle mit Warmwasseranschluss bzw. Spülmaschine und

        Einbecken

      * beim Einsatz von Einweggeschirr bei Bedarf ein Spülbecken mit Warmwasseranschluss für

        Reinigungszwecke

      * leicht zu reinigende und desinfizierbare Schneidbretter (kein Holz)

      * ausreichend große, dicht schließende Abfallbehälter

3.)  Umgang mit Lebensmitteln

         

      * Aufbewahrung der Lebensmittel in sauberen, gegebenenfalls verschließbaren Behältnissen

      * Einhaltung der vom Hersteller geforderten Aufbewahrungsbedingungen (trocken, gekühlt etc.)

      * bei leicht verderblichen Lebensmitteln: Durchführung von Temperaturkontrollen mit geeigneten

        Thermometern und Dokumentation der Temperaturkontrollen

      * kein ungekühltes Zurschaustellen von kühlpflichtigen Lebensmitteln, z.B. Fischbrötchen

      * keine Lagerung von Lebensmitteln und Lebensmittelbehältern direkt auf dem Fußboden

      * korrekte und ausreichende Kennzeichnung  der Lebensmittel

      * bei loser Abgabe von Lebensmitteln sind kenntlichmachungspflichtige Zusatzstoffe (z.B. Farbstoffe,

        Konservierungsstoffe) sowie Allergene zu kennzeichnen (z.B. auf Schild an der Ware bzw. auf Speise-/

        Getränkekarten oder Angebots- und Preistafeln)

4.)  Getränkeschankanlagen

      * Vorlage des Betriebsbuches / Formblattes mit Eintragung der Abnahme durch die befähigte Person und der

        letzten Grundreinigung nach DIN 6650-6

      * bei Verwendung von Mehrwegtrinkgefäßen: Vorhandensein von zwei Spülbecken bzw. einer geeigneten

        Spülhilfe (Spülboy) mit Warmwasserzufuhr zum getrennten Vor- und Nachspülen oder Gläserspülmaschine

        notwendig; ohne die genannten Spülmöglichkeiten nur Verwendung von Einwegtrinkgefäßen

Hinweis:

 

Dieses Merkblatt dient lediglich der Information und nennt Schwerpunkte. Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Gewerbetreibenden wird vorausgesetzt. Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde behält sich weitere  Auflagen vor.

Für Fragen steht Ihnen die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis in

Aue           >>    Telefon: 03771 / 277 - 3341 und

Marienberg >>   Telefon: 03735 / 601-3377

zur Verfügung.