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Stand: 2021
Anlagebogen zum Aufstellort
Anlagebogen zum Aufstellort
Kassenzeichen
- 0215
Erhebungsjahr      20
I.
II.
III.
IV.
Angaben zum Aufstellunternehmer
Bezeichnung der Lokalität
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Einspielergebnisse aus Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im Erklärungsquartal
Erklärungsquartal
lfd. Nummer des Anlagebogens
Spielhalle
sonstiger Aufstellort
Plauen
Bitte geben Sie für jedes einzelne im Erklärungsquartal aufgestellte Geldspielgerät die Netto-Einspielergebnisse
an, die während des gesamten Quartals aus diesem Gerät erzielt  wurden. "Einspielergebnisse" sind dabei die durch Zählwerk ermittelten Spieleinsätze (Einwürfe) abzüglich aller ausgeworfenen Gewinne (Auswürfe) unter
Berücksichtigung eventueller Nachfüllungen und Fehlbeträge, jedoch ohne Abzug der Mehrwertsteuer (Saldo 2).
Zulassungsnummer
Aufstelldatum    bzw.Datum
der letzten Kassierung im Vorquartal
1)
Abnahmedatum    bzw.Datum
der letzten Kassierung im
Erklärungsquartal
2)
Einspielergebnisse
im Erklärungsquartal
EUR/ Ct
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Stand: 2021
Anlagebogen zum Aufstellort
Zulassungsnummer
Aufstelldatum    bzw.Datum
der letzten Kassierung im Vorquartal
1)
Abnahmedatum    bzw.Datum
der letzten Kassierung im
Erklärungsquartal
2)
Einspielergebnisse im
Erklärungsquartal
EUR/Ct
Aufgestellte Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit im letzten Quartal
Bitte geben Sie für jeden einzelnen Quartalsmonat die Zahl der im jeweiligen Monat am Aufstellort aufgestellten Spiel- und Geschicklichkeitsapparate sowie Spieleinrichtungen ähnlicher Art (Spielgeräte) ohne Geldgewinnmöglichkeit an. Nur zeitanteilig aufgestellte Geräte sind voll mitzuzählen.
Anzahl der im jeweiligen Monat am Aufstellort aufgestellten Spielgeräte:
erster Quartalsmonat:
zweiter Quartalsmonat:
dritter Quartalsmonat:
Steuerfallzahl
Steuersatz
Steuerbetrag
92,- Euro
46,- Euro
(Spielhallen)
(sonstige)
(Summe der Quartalsmonate )
Summe:
Steuerbetrag:
(18 % des Ergebnisses der Summe)
Euro/Ct
Gesamtbetrag der auf den Aufstellort entfallenden Spielgerätesteuer:
1)     ...     bei Aufstellung innerhalb des Erklärungsquartals
2)     ...     bei Abnahme innerhalb des Erklärungsquartals
Hinweis:
Nach § 7 Abs. 1 der Spielgerätesteuersatzung der Stadt Plauen ist der Steuerschuldner verpflichtet, das Aufstellen, den Austausch oder die Außerbetriebnahme von Apparaten und sonstigen Spieleinrichtungen innerhalb eines Monats der Stadt Plauen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen.
Euro/Ct
Auf die Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung wird verwiesen.