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Stand: 2025
Anmeldung Spielgerätesteuer
Anmeldung der Spielgerätesteuer
* Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!
Kassenzeichen
- 0215
Erhebungsjahr      20
I.
II.
III.
IV.
Angaben zum Aufstellunternehmer
Name/ Firma
Vorname/ Firmenzusatz
Straße, Hausnummer
Name des Geschäftsführers
bei juristischen Personen (z.B. GmbH)
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Angaben zur Steuerpflicht
Ich habe dieser Steuererklärung insgesamt
"Anlagebögen zu Aufstellorten" beigefügt.
Die Gesamtsumme aller darin errechneten Beiträge zur Spielgerätesteuer beträgt im Erklärungsquartal
Die angegebene Gesamtsumme aller errechneten Beiträge zahle ich zu Gunsten der Stadt Plauen, unter Angabe meines Kassenzeichens auf folgendes Konto ein:
Bei der Ausfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt (z.B. Steuerberater):
Name/ Anschrift/ Telefon
Ich versichere, dass die Angaben in dieser Steueranmeldung und ihren Anlagen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Datum, eigenhändige Unterschrift
Die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steueranmeldung gilt als Festsetzung der auf das betreffende Quartal entfallenden Spielgerätesteuer unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung der darin gemachten Angaben (§ 168 AO).
Ein Steuerbescheid wird nur dann erteilt, wenn die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist (§ 6 Abs. 2 der Vergnügungssteuersatzung).
Eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Rückseite
Seite1 des Titelbogens zur Steuererklärung
Stadt Plauen bei der Sparkasse Vogtland, IBAN: DE02870580003100003283, BIC: WELADED1PLX
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Stand: 2025
Anmeldung Spielgerätesteuer
Rechtsbehelfsbelehrung
Seite2 des Titelbogens zur Steuererklärung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Plauen, Unterer Graben 1 in 08523 Plauen, schriftlich, schriftformersetzend (in elektronischer Form im Sinne von § 3a VwVfG unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Zugangswege) oder zur Niederschrift zu erheben.

Für den Empfang elektronischer Dokumente, welche mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne von § 3a Abs. 2 VwVfG versehen sind, stellt die Stadt Plauen das Postfach poststelle@plauen.de zur Verfügung. Die Übermittlung elektronisch signierter Erklärungen im Sinne von § 3a Abs. 3 Nr. 2 a) – c) VwVfG an das Behördenpostfach der Stadt Plauen ist mit der SAFE-ID DE.Justiz.c3db5442-b42c-4ab2-80b5-fbb9da3fbf94.bcf1 möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchserhebung mittels einfacher E-Mail nicht zulässig ist und keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet.
Bei der Erhebung von öffentlichen Abgaben und Kosten entfaltet auch ein wirksamer Widerspruch keine aufschiebende Wirkung (hemmt nicht die Zahlungsfrist).