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Stand: 2021
Anmeldung Spielgerätesteuer
Anmeldung der Spielgerätesteuer
* Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen!
Kassenzeichen
- 0215
Erhebungsjahr      20
I.
II.
III.
IV.
Angaben zum Aufstellunternehmer
Name/ Firma
Vorname/ Firmenzusatz
Straße, Hausnummer
Name des Geschäftsführers
bei juristischen Personen (z.B. GmbH)
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Angaben zur Steuerpflicht
Ich habe dieser Steuererklärung insgesamt
"Anlagebögen zu Aufstellorten" beigefügt.
Die Gesamtsumme aller darin errechneten Beiträge zur Spielgerätesteuer beträgt im Erklärungsquartal
¤
Die angegebene Gesamtsumme aller errechneten Beiträge zahle ich zu Gunsten der Stadt Plauen, unter Angabe meines Kassenzeichens auf folgendes Konto ein:

Bei der Ausfertigung dieser Steueranmeldung hat mitgewirkt (z.B. Steuerberater):
Name/ Anschrift/ Telefon
Ich versichere, dass die Angaben in dieser Steueranmeldung und ihren Anlagen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Datum, eigenhändige Unterschrift
Die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steueranmeldung gilt als Festsetzung der auf das betreffende Quartal entfallenden Spielgerätesteuer unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung der darin gemachten Angaben (§ 168 AO).
Ein Steuerbescheid wird nur dann erteilt, wenn die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist (§ 6 Abs. 2 der Vergnügungssteuersatzung).
Eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Rückseite
Seite1 des Titelbogens zur Steuererklärung
Stadt Plauen bei der Sparkasse Vogtland, IBAN: DE02870580003100003283, BIC: WELADED1PLX
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Stand: 2021
Anmeldung Spielgerätesteuer

Gegen die durch die unbeanstandete Entgegennahme dieser Steueranmeldung bewirkte Festsetzung der auf das betreffende Quartal entfallenden Vergnügungssteuer kann innerhalb eines Monats ab Einreichung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Plauen, Rathaus, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, einzulegen.

Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, insbesondere bleibt die Verpflichtung zur termingemäßen Zahlung der erklärten Steuerbeträge bestehen; deren Einziehung wird nicht gehemmt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Weitere Hinweise:
Nach § 6 Abs. 2 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Plauen ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Plauen eine Steueranmeldung auf diesen amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.

Der Steuerschuldner ist darüber hinaus verpflichtet, das Aufstellen, den Austausch, die Außerbetriebnahme
von Apparaten und sonstigen Spieleinrichtungen innerhalb eines Monats der Stadt Plauen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen.
Entsprechende Vordrucke können im Steueramt der Stadt Plauen angefordert werden.
Prüfungsvorschriften:
Das Fachgebiet Steuern/Abgaben der Stadt Plauen kann - auch im Nachhinein - die Vorlage von Geschäfts-
unterlagen (z.B. Zählwerkausdrucke) verlangen, an Hand derer sich die Richtigkeit der in der Steuernmeldung gemachten Angaben überprüfen lässt.

Zur Sicherung einer gleichmäßigen und vollständigen Festsetzung und Erhebung der Spielgerätesteuer können die Bediensteten der Stadt Plauen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume von Steuerschuldnern während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können.

Die Steuerschuldner und die von ihnen betrauten Personen haben dann auf Verlangen der Bediensteten Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Zählwerkausdrucke und andere Unterlagen vorzulegen, Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Verrichtungen an den Apparaten und Spieleinrichtungen vorzunehmen, damit die Feststellungen ermöglicht werden.

Weitergehende gesetzliche Prüfungsrechte bleiben unberührt.
Seite2 des Titelbogens zur Steuererklärung
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der kommunalen Steuerverwaltung.
Dieses Schreiben finden Sie auf der Webseite der Stadt Plauen www.plauen.de unter dem Suchbegriff "Steuern" oder erhalten Sie beim Fachgebiet Abgaben und Steuern der Finanzverwaltung der Stadt Plauen.