unterer Randbereich 10 mm
Antrag und Bescheid
für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr / über die Beförderung von Ladungen
mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
Antrag und Bescheid Großraum- und/oder Schwerverkehr
Die oben genannte Firma beantragt gem. §§ 44,46 und 47 StVO eine
gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche/n Ausnahmegenehmigung/en gem.
§ 70 StVZO lag/en der Erlaubnisbehörde vor
gem. §§ 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Karftfahrtstraßen
von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle)
nach (Empfangsort und genaue Anschrift der Empfangsstelle)
Transporthöhe
absenkbar auf (m)
-gewicht (tatsächlich) (t)
Die Ladung ragt nach vorn
m über das Fahrzeug hinaus
Reifen- / Doppelreifenbreite
der maximalen Achslast
m zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen
Fahrtweg / Geltungsbereich
Stadt Plauen, Strassenverkehrsbehörde
Stadt Plauen, Straßenverkehrsbehörde
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Katrin.Obermann@plauen.de
unterer Randbereich 10 mm
Antrag und Bescheid Großraum- und/oder Schwerverkehr
Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die
Grenzwerte in Nr. V.4/ Nr. III 4 VwV zu § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten sind beizufügen:
1. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind,
eine Bescheinigung für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist.
2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72t überschreiten,
eine Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schifffahrtsdirektion darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist.
Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei.
nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist undurchführbar oder unzumutbar, weil (ausführliche Begründung)
Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.
Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken aufzukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen.
Ich verzichte / Wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, daß die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht.
II. Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung:
Die aufgeführten Bedingungen und Auflagen sowie Hinweise ( Seite 1- ) und die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestandteile dieses Bescheides.
geändert (siehe besondere Anlage)
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 1, 2 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V. mit Nr. 263 und Nr. 264 des Gebührentarifs.
Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets
widerruflich dem Antragsteller, der von Ihm vertretenen Person bzw. dem Unternehmen wie folgt erteilt:
Der Antragsteller hat die Information zur EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis genommen.