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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 16.05.2022
SG Allg. Ordnungsangelegenheiten
Frau Janouch
Tel.:  03733 425-231
Fax:  03733 425-141
Mail:  silke.janouch@annaberg-buchholz.de
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
FB Recht und Ordnung
SG Allg. Ordnungsangelegenheiten
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Antrag

auf das Abbrennen eines Lager- oder Höhenfeuers

gemäß § 11 der Polizeiliche UmweltschutzVO der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz

Name, Vorname*
OT, Straße*
1. Antragsteller
PLZ, Ort*
2. Abbrenndatum*
3. Abbrennzeit (von .. bis) *
4. Grund des Abbrennens des Feuers*
Telefon / Mail*
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 16.05.2022
5. Abbrennort
6. Art des Feuers*
Straßenbezeichnung*
Gemarkung / Flurstück
Skizze / Lageplan beigefügt*
ja
nein
Falls das Abbrennen nicht auf dem eigenen Grundstück erfolgt, dann ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.*
Zustimmung erteilt
Zustimmung nicht erteilt
.....................................................
Unterschrift des Grundstückseigentümers
Annaberg-Buchholz, den
........................
Höhenfeuer
Lagerfeuer
nur mit Kostenübernahme für Brandsicherheitswache
Verbrennungsfläche bis max. 5m²; Aufschichtung max. 1m
Koch- und Grillfeuer bedürfen gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 PolVO keiner Erlaubnis. Hierzu gehören offene Feuer, die der Zubereitung von Speisen dienen (Maximaldurchmesser 40cm).
Hinweis:
7. Zum Brennmaterial beachten Sie bitte die
Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über die
.....................................................
Unterschrift
Annaberg-Buchholz, den
Anlagen
Lageplan*
Sonstige Anlagen
in Kenntnis gesetzt wurde und haftet für deren Einhaltung.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz dar, welche mit einem Bußgeld von bis zu 500 ¤ geahndet werden kann.

Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung der Stadt Annaberg-Buchholz unter
entnehmen.
Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie uns, Ihre oben angegeben Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrages, sowie zur Gebührenerhebung zu verarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrages ohne beigefügtem Lageplan oder Skizze nicht erfolgen kann!