über die Durchführung eines Brauchtumsfeuers
auf dem Gebiet der Stadt Plauen gemäß
Allgemeinverfügung vom 04.03.2006
Anzeige Brauchtumfeuer
Stand: 2022
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Hiermit wird das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers angezeigt
* als Grundstückseigentümer
* mit ausdrücklichem Einverständnis des Grundstückeigentümers
Name, Vorname:
Straße, HNr.
Telefon
Anzeigender
E-Mail:
PLZ, Ort
Veranstaltung
Datum:
Uhrzeit:
Ort, Straße, Lage:
Flurstück, Gemarkung:
Größe der Feuerstelle:
(Durchmesser, Höhe bzw. Breite x Höhe x Tiefe)
Verantwortliche Person/en vor Ort:
Name, Vorname:
Geb.- Datum:
Anschrift:
Telefon:
Die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Plauen vom 04.03.2006 wurde zur Kenntnis genommen. Es ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit und bei Vorliegen entsprechender Tatbestandsmerkmale als Straftat geahndet werden können
Ort, Datum
Unterschrift der / des Anzeigenden
(nähere Bezeichnung, ggf. Lageplan)
Anzeige Brauchtumfeuer
Stand: 2022
Gemäß § 10 Absatz 6 der Polizeiverordnung der Stadt Plauen wird das Abbrennen von Brauchtumsfeuern durch Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters geregelt. Es besteht eine Anzeigepflicht. Das Feuer ist 10 Tage vor dem beabsichtigten Termin anzuzeigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Brauchtumsfeuern nur im Rahmen einer für jedermann zugänglichen öffentlichen Veranstaltung erfolgen darf. Öffentliche Veranstaltungen sind frühzeitig bei der Stadt Plauen zu beantragen.
Das zum Verbrennen bereitgelegte Material darf erst am Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, auf die Feuerstelle gelegt werden. Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen werden von dieser Regelung nicht berührt und sind zu beachten.
Hinweise zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers