zum Abbrennen eines offenen Feuers/Lagerfeuers
gemäß § 10 Abs. 5 der Polizeiverordnung
der Stadt Plauen vom 10.08.2020
Antrag Feuer
Stand: 2022
Name, Vorname:
Strasse, HNr.
Telefon
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Anzeigender / Veranstalter
E-Mail:
PLZ, Ort
Wo soll das Feuer stattfinden?
privater Bereich
ausgewiesener Lagerfeuer/
Grillplatz
sonstiger öffentlicher
Bereich
Art des Feuers?
private Veranstaltung
öffentlichen Veranstaltung/
Vergnügung*
*folgende Veranstaltung:
Feuer, die die Anforderungen des § 10 Abs. 2 Polizeiverordnung der Stadt Plauen erfüllen, müssen nicht angezeigt werden! Abweichungen sind anzeige- und genehmigungspflichtig, hierfür fallen Kosten an. Die Genehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
Genehmigungspflichtige Eigenschaft des geplanten Feuers
die Stapelhöhe ist größer als 1,00 Meter
der Stapeldurchmesser ist größer als 1,00 Meter
es wird nicht ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz in befestigten Feuerstätten verwendet*
*es soll folgendes verbrannt werden:
es werden nicht ausschließlich handelsübliche Grillmaterialien oder Grillgeräte verwendet*
*es soll folgendes verwendet werden:
Örtlichkeit
Datum:
Uhrzeit:
Ort, Straße,
ggf. Lageplan:
ggf. Flurstück,
Gemarkung:
Datum, Unterschrift