Anzeige einer Verkaufsveranstaltung
Stand: 2022
1. Ort der Veranstaltung
2. Veranstalter
Gewerbetreibender,
für dessen Rechnung
Waren vertrieben werden
Zur Beachtung:
Anzeige
einer Verkaufsveranstaltung
nach § 56 a Gewerbeordnung (GewO)
(Wanderlager)
Genaue Ortsangabe, Straße, Veranstaltungsraum
am/ vom
bis
Uhrzeit von
bis
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße, Hausnr.
Reisegewerbekarte-Nr.
ausgestellt am
Name, Vorname
eingetragene Firmenbezeichnung
PLZ, Ort, Straße, Hausnr.
3. Wortlaut und Art der
    öffentlichen Ankündigung
Beifügung der Werbeanzeige (2-fach)
4. Bevollmächtigter
    Vertreter des
    Veranstalters
Name, Vorname
PLZ, Ort, Straße, Hausnr.
Reisegewerbekarte- Nr.
ausgestellt am
ausgestellt von
Die Anzeige ist 2-fach zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die zuständige Behörde am Veranstaltungsort einzureichen.
Ort, Datum
Unterschrift
Verteiler:
Gewerbebehörde
Industrie und Handelskammer
ausgestellt von
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