Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
(Einziehen von Breitbandkabeln in bestehende wasserbauliche Anlagen)
Anzeige einer Gewässerquerung
im Rahmen des Breitbandausbaus
1. Angaben zum Ansprechpartner
Bearbeiter
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Telefon
E-Mail
2. Angaben zur Örtlichkeit
Gemarkung
Flur
Flurstück
(Zähler/Nenner)
Koordinaten ETRS89/UTM33N
(EPSG Code: 25833)
Ostwert
Nordwert
Gewässer
Gewässerkennzahl
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
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© Landratsamt Bautzen 04/2020
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
3. Durchführungszeitraum
vom
bis
4. Art der Wasserquerung
Unterquerung
Überquerung
Überdeckungsabstand zur festen Gewässersohle in m
Unterschrift Antragstellers/Stempel
Ort, Datum
Hinweis
Diese wasserrechtliche Anzeige gilt nur für das Einziehen von Breitbandkabeln in bestehende und wasserrechtlich genehmigte Anlagen, sofern das entsprechende Wasserrecht nicht vor dem 01.08.1996 erteilt wurde. Für Anlagen, deren Genehmigung früheren Datums entstammt, ist eine neue wasserrechtliche Genehmigung zur Gewässerquerung nach § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) zu beantragen. Im Übrigen wird auf die getroffenen Festlegungen im Rahmen des gemeinsamen Arbeitstreffens am 31.07.2018 im Landratsamt Bautzen, Umweltamt verwiesen.
5. Kurze Benennung der Medienleitung
(z. B. Verlegung TK-Kabel 20 kV)
6. Anlagen
- Lageplan mit eingezeichneter Gewässerquerung

- bestehendes Wasserrecht in Kopie
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
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