Hinweise:
Es können lediglich die Fahrtkosten für den mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegten direkten Weg zur durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge veranlassten Beprobung erstattet werden. Der erstattungsfähige Betrag beläuft sich auf 0,25 EUR je gefahrenem Kilometer. Bei Beförderung mehrerer Personen in demselben Kraftfahrzeug können die Fahrkosten nur einmal übernommen werden.
Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann neben dem Postweg auch
- als eingescannte Datei im PDF-Format an gh-covid19@landratsamt-pirna.de oder
- per Fax an 03501 515-8-2399
erfolgen.
Füllen Sie bitte für jeden Bebrobungstermin einen gesonderten Antrag aus.