unterer Randbereich 10 mm
Landratsamt Bautzen
Umwelt-und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
gemäß § 49 Abs. 1 WHG
i.V.m. § 41 Abs. 1 SächsWG
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zur Errichtung von Erdaufschlüssen
4. Standort des Erdaufschlusses
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 08/2020
(Hinweis auf Seite 2 beachten)
beabsichtigte Entnahmemenge:
unterer Randbereich 10 mm
6. Zweck des Erdaufschlusses
Grundwasserentnahme zur Verwendung als Trinkwasser
Grundwasserentnahme zur Gartenbewässerung (nicht gewerblich)
Grundwasserentnahme für Tränkzwecke
beabsichtigte
Entnahmemenge:
beabsichtigte Entnahmemenge:
Zweck der Grund-
wasserabsenkung:
(Flurstückskarte mit eingetragenem Standort der Anlage bitte beifügen!)
Unterschrift Antragstellers
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 08/2020
beabsichtigter Bohr-Zeitraum
Anzahl der Erdaufschlüsse
voraussichtliche Bohrtiefe
hydrogeologisches Gutachten
Brunnen sind durch entsprechend qualifizierte Bohrunternehmen zu errichten; die Errichtung in Eigenleistung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig.
Als qualifizierte Fachbetriebe im Bereich des Brunnenbaus gelten Unternehmen, welche unter die Regelungen des § 1 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit der Anlage A, Ziffer 7 zur HwO fallen. In Trinkwasserschutzgebieten dürfen ausschließlich Fachbetriebe tätig werden, die eine Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für den Brunnenbau vorweisen können.