Datum
Landratsamt Bautzen
Umwelt-und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
gemäß § 49 Abs. 1 WHG
i.V.m. § 41 Abs. 1 SächsWG
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zur Errichtung von Erdaufschlüssen
1. Anzeigender
ggf. Telefon
privat
ggf. Telefon
dienstlich
2. Grundstückseigentümer
3. Bohrunternehmen
4. Standort des Erdaufschlusses
Name
Telefon
DVGW-Zertifikat
ja
nein
Gemarkung
Flurstücks-Nr.
Flur
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Name
© Landratsamt Bautzen 08/2020
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
Haus-Nr.
Straße
PLZ
Ort
Ortsteil
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
Name/Frima
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
(Hinweis auf Seite 2 beachten)
beabsichtigte  Entnahmemenge:
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6. Zweck des Erdaufschlusses
Grundwasserentnahme zur Verwendung als Trinkwasser
Grundwasserentnahme zur  Gartenbewässerung (nicht gewerblich)
Grundwasserentnahme für Tränkzwecke
Grundwassermessstelle
Baugrunderkundung
Grundwasserabsenkung
sonstige Zwecke
beabsichtigte
Entnahmemenge:
beabsichtigte  Entnahmemenge:
Zweck der Grund-
wasserabsenkung:
(Flurstückskarte mit eingetragenem Standort der Anlage bitte beifügen!)
Hinweis
Ort, Datum
Unterschrift Antragstellers
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 08/2020
5. Angaben zur Bohrung
Bohrverfahren
beabsichtigter Bohr-Zeitraum
Anzahl der Erdaufschlüsse
voraussichtliche Bohrtiefe
hydrogeologisches Gutachten
ja
nein
Brunnen sind durch entsprechend qualifizierte Bohrunternehmen zu errichten; die Errichtung in Eigenleistung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig.

Als qualifizierte Fachbetriebe im Bereich des Brunnenbaus gelten Unternehmen, welche unter die Regelungen des § 1 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit der Anlage A, Ziffer 7 zur HwO fallen. In Trinkwasserschutzgebieten dürfen ausschließlich Fachbetriebe tätig werden, die eine Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt  W 120-1 für den Brunnenbau vorweisen können.

Bohrdurchmesser
Ausbaudurchmesser
Ausbaumaterial
Brunnenabschluss